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HERBERT LEUNINGER ::: ARCHIV PRO ASYL PRESSEERKLÄRUNG 1989 :::
8.11.1989

Öffentliche Anhörung und Beratung der Grünen
zur geplanten Novellierung des Ausländergesetzes


Der Entwurf des neuen Ausländergesetzes fügt sich in die grundgesetz- und völkerrechtswidrige Asylpolitik der Bundesregierung ein. Er setzt den äußerst restriktiven Rahmen für die Anerkennung im Asylverfahren voraus. Ebenfalls vorausgesetzt wird das Abschreckungskonzept mit Visapflicht und -verweigerung, Arbeitsverbot, Lagerunterbringung, Beschränkung der Freizügigkeit, Fremdversorgung, reduzierter Sozial- und Krankenhilfe und der Rechtswegverkürzung. Bis auf eine bescheidene Verbesserung des Aufenthaltsrechts für de-facto-Flüchtlinge werden bereits bestehende Rechtsverweigerungen festgeschrieben und weitere rechtliche Verschlechterungen hinzugefügt.

Die Wiedereinführung der Genfer Flüchtlingskonvention in das Asylverfahren ist nicht vorgesehen. Damit bleibt eine bedeutende Anzahl von Flüchtlingen nach wie vor aus dem normalen Asylrecht ausgegrenzt.

Es handelt sich nach UNHCR um de-jure-Flüchtlinge ohne die Rechte der Genfer Flüchtlingskonvention.

„Pro Asyl“ schließt sich der Beurteilung des Vertreters des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen in Bonn an. Dieser wirft dem Gesetzesentwurf nicht nur die Mißachtung der Genfer Flüchtlingskonvention vor, sondern auch rechtsstaatliche Verstöße, unzumutbare Härten und das Zurückbleiben hinter völkerrechtlichen Mindeststandards. Zentrale Forderungen des UNHCR bleiben unberücksichtigt.

Dies alles steht in einem scharfen Kontrast zu der beispiellosen Weise, mit der die Bundesregierung ihre großzügig ausgelegten grundgesetzlichen Verpflichtungen gegenüber Aussiedlern aus Osteuropa und Übersiedlern aus der DDR nachzukommen trachtet. Dabei sind die Verpflichtungen aus dem Grundgesetz und Völkerrecht gegenüber Flüchtlingen aus den Kriegs- und Krisengebieten der Welt von nicht minderem Rang.

In Solidarität mit den Flüchtlingen, die bereits in der Bundesrepublik sind, mit den Flüchtlingen, die daran gehindert wurden und werden, in die Bundesrepublik zu kommen und den Flüchtlingen, die noch in die Bundesrepublik gelangen, versagt „Pro Asyl“ diesem Gesetzesentwurf jeglichen Konsens und fordert alle grundgesetz- und völkerrechtstreuen Bürgerinnen und Bürger auf, sich diesem Votum stellvertretend für die stimmlosen Flüchtlinge anzuschließen.


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