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19.09.1995

Zum Internationalen Taq des Kindes:
PRO ASYL: Fortgesetzte Verstöße der Bonner Politik
gegen bindende Kinderschutzbestimmungen
Wird Deutschland für Kinderflüchtlinge ein Apartheidstaat?


Zum Internationalen Tag des Kindes erhob die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL schwere Vorwürfe in Richtung Bonn. Als „bewußte Ignoranz und schwerwiegende Verletzung von auch für die Bundesrepublik bindenden Kinderschutzbestimmungen“ bezeichnete der Sprecher der Organisation, Heiko Kauffmann, die „fortgesetzten Verstöße der Bonner Politik“ gegen die UN-Kinderkonvention. Diese sehe in Artikel 22 besondere Schutzmaßnahmen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge vor, die auch Bonn unmittelbar verpflichteten, diesen die Einreise und den Aufenthalt zu gestatten und sie im Hinblick auf die Regelungen des Kinder- und Jugendhilferechts wie deutsche Kinder zu behandeln.

Als Beispiele für die „rechtswidrige Behandlung“ von Flüchtlingskindern nannte Kauffmann:

  • Die rechtswidrige, wissenschaftlich nicht haltbare und gesundheitsgefährdende Praxis des Zwangsröntgens von Kinderflüchtlingen zur Altersfeststellung sowie die willkürliche und fehlerhafte Altersbestimmung per „Inaugenscheinnahme“, um Kinder mit 16 Jahren behördlicherseits als „asylmündig“ erklären zu können. PRO ASYL wird in allen bekannt werdenden Fällen von Zwangsröntgen Anzeige gegen die verantwortlichen Ärzte und Beamten wegen fahrlässiger Körperverletzung erstatten.
  • Die durch Kanther-Erlaß seit Sommer 1994 geübte Praxis, das Flughafen-Schnellverfahren auch auf Minderjährige anzuwenden und die Kinder solange in den Räumen des BGS festzuhalten.
  • Dies, so‘ Kauffmann, sei glatter Rechtsbruch. In einem Verwaltungsgerichtsbeschluß sei festgestellt worden, daß sie sogenannten „Kinderräume“ des Grenzschutzamtes für die Unterbringung von Kindern nicht geeignet seien.
  • Die Weisung der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg vom 1. September 1995, nach der zum Beispiel Ausbildungsplätze in überbetrieblichen Einrichtungen, in denen junge Flüchtlinge unterkommen könnten, nicht mehr für Flüchtlinge ohne festen Aufenthalt zur Verfügung stehen dürften.

„Damit bleiben minderjährige und junge Flüchtlinge aus Bürgerkriegsgebieten, die hier nur vorübergehend geduldet werden, ebenso von der Ausbildungsmöglichkeit ausgeschlossen wie jugendliche Flüchtlinge, die sich im Asylverfahren befinden“, so Kauffmann.

Mit diesen Schikanen stelle die Bundesrepublik eine Gruppe junger Menschen bewußt „außerhalb der für die Allgemeinheit gültigen Regeln und gesetzlichen Grundlagen“.

Kauffmann: „Neben der vom Kinderschutzbund und anderen Kinderhilfsorganisationen belegten institutionellen Kinderfeindlichkeit des Staates stellt sich die Frage, ob Deutschland sich für Kinderflüchtlinge und die Kinder aus Migrantenfamilien zu einem Apartheidstaat entwickelt.“

Obwohl das UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes vor 6 Jahren von der UN-Vollversammlung verabschiedet wurde und in Deutschland seit über 3 Jahren in Kraft ist, werde die Konvention von der Justiz weitgehend nicht beachtet und von der Politik fast absichtsvoll gegen sie verstoßen!

„Wenn der Bundeskanzler es mit seiner Erklärung, Deutschland wolle ein kinderfreundliches Land sein, ernst meint, dann soll er die Interessen und das Wohl der Kinder in Deutschland zur Chefsache erklären und endlich dafür sorgen, die deutschen Gesetze mit den Bestimmungen der UN-Konvention in Einklang zu bringen“, erklärte Kauffmann.


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