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15.08.1995

Hungerstreik sudanesischer Flüchtlinge auf dem Rhein-Main-Flughafen:
Bundesgrenzschutz geht von Flugtauglichkeit aus
Flüchtlinge erklären: Wir werden uns bis zuletzt gegen die Zurückweisung wehren!


Neue Wende im Fall der sudanesischen Flüchtlinge auf dem Frankfurter Flughafen: Nach Angaben des BGS hat ein niedergelassener Arzt, dessen Namen ungenannt bleibt, den sieben von Abschiebung bedrohten Flüchtlingen Flugtauglichkeit attestiert. Sollte diese Angabe stimmen, so hätte sich dieser Arzt gegen die Auffassung zweier zuvor eingeschalteter Ärzte und gegen das Gutachten eines Psychologen gestellt. Obwohl der BGS offenläßt, ob eine erneute ärztliche Untersuchung unmittelbar vor Abflug denkbar ist, drängt sich der Eindruck auf, daß der Vollzug der Zurückweisung nach Khartoum mit dem Lufthansa-Flug um 14.15 Uhr erfolgen soll.

Mehrere der betroffenen Flüchtlinge haben über ihre Rechtsanwältin eine Erklärung abgegeben, die dem Lufthansa-Vorstand, den Flotten-Admirälen der Fluggesellschaft und dem sogenannten Crew-Briefing übermittelt wurde. Darin weisen sie darauf hin, daß sie sich mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln, wie Schreien, Festklammern, Kleidung ausziehen und zerreißen, gegen ihre Zurückweisung wehren, aber keine Gewalt gegen Personen anwenden würden.

Die Rechtsanwältin hat bei der Übermittlung dieser Erklärungen ergänzend darauf aufmerksam gemacht, daß

  • jede Form der Knebelung durch BGS oder Hilfskräfte eine Straftat sei und eine entsprechende Anzeige nach sich ziehe,
  • jeder Einsatz von Psychopharmaka eine mit Anzeige bedrohte Straftat sei und standesrechtliche Schritte gegen die beteiligten Ärzte denkbar seien,
  • bestimmte Formen der Fesselung ebenfalls strafbar seien.

Weiter weist die Rechtsanwältin darauf hin, daß jede Form der Fesselung gegen Sicherheitsleitlinien der Lufthansa sowie einer Vorschrift aus der Durchführungsverordnung zur Luftfahrtbundesordnung verstößt, die die Evakuierung aus dem Flugzeug in Notfällen regelt. Unter Hinweis auf Artikel 1 (Würde des Menschen), Artikel 2 (körperliche Unversehrheit) und Artikel 4 GG (Gewissensfreiheit) werden die

Empfänger des Schreibens gebeten, ihre Mitwirkung bei der Abschiebung zu verweigern.

amnesty international hat in einer Pressemitteilung vom heutigen Tage ebenfalls scharfe Kritik an den Entscheidungen des Frankfurter Verwaltungsgerichtes geäußert. Weitere Menschenrechtsorganisationen sowie Abgeordnete fast aller Bundestagsparteien hatten sich bereits in den letzten Tagen für die Sudanesen eingesetzt.


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