Hunqerstreik sudanesischer Flüchtlinqe
auf dem Flughafen Frankfurt:
Neue Hoffnung für die Flüchtlinge?
Annahme der Verfassungsbeschwerden abgelehnt
Verfassungsgericht verweist auf mögliche weitere
Anträge beim Verwaltungsgericht Frankfurt
Die 1. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichtes hat die Verfassungsbeschwerden der sieben hungerstreikenden Sudanesen im Transit des Frankfurter Flughafens nicht zur Entscheidung angenommen, weil ihnen keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukomme.
Dennoch gibt es Anlaß zur Hoffnung für die Flüchtlinge. Das Bundesverfassungsgericht verweist in seiner Entscheidung auf die Möglichkeit, zunächst Abänderungsanträge entsprechend § 80 Abs. 7 VwGO beim zuständigen Verwaltungsgericht (Frankfurt/Main) zu stellen. In einem solchen Verfahren werde das Verwaltungsgericht neben anderen Gesichtspunkten insbesondere auch zu prüfen haben, ob wegen der großen Publizität des Hungerstreikes „die bisherige Bewertung aufrecht erhalten werden kann, die Tatsache der Asylantragstellung ziehe im Sudan – weil nicht bekannt – keine staatlichen Verfolgungsmaßnahmen nach sich“.
Das Bundesverfassungsgericht weist weiter darauf hin, daß das Verwaltungsgericht für die Dauer der Prüfung der Erfolgsaussichten dieser Abänderungsanträge sicherstellen müsse, daß die Vollziehung der Einreiseverweigerung zunächst ausgesetzt werde. Für die betroffenen Flüchtlinge bedeutet dies, daß sie im Transitbereich bleiben müssen. Sollte das Verwaltungsgericht Frankfurt über die weitere Aussetzung der Abschiebung nicht mehr am heutigen Tage entscheiden, so befürchtet PRO ASYL, daß der Bundesgrenzschutz die Sudanesen morgen früh in einer erneuten Nacht- und Nebelaktion aus dem Gebäude C 182 herausholt und eine Abschiebung für 14.15 Uhr vorbereitet.
PRO ASYL – Sprecher Heiko Kauffmann appelliert deshalb eindringlich an den Bundesgrenzschutz und seinen obersten Dienstherrn, Bundesinnenminister Kanther, wenigstens das umgehend zu gewährleisten, was das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung als notwendig ansehe.
Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes äußerte Kauffmann weiter: „Aus unserer Sicht hat das Bundesverfassungsgericht dem Frankfurter Verwaltungsgericht und den Flüchtlingen eine Brücke gebaut, über die gegangen werden sollte, um den Menschenrechtsschutz doch noch zu gewährleisten. Bedauerlich ist allerdings, daß für die Flüchtlinge die Ungewißheit ihres Aufenthaltes im Transit weitergeht.“