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05.06.1996

Treibt Asylverfahrensgesetz BGS zu Falschbehauptungen?


Auf energischen Widerspruch der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL stößt die Presseerklärung des Bundesgrenzschutzes zu den Vorwürfen von PRO ASYL, bei afghanischen Flüchtlingen bereits 5 Monate vor einer Entscheidung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge bei der Botschaft des potentiellen Verfolgerstaates Afghanistan um Paßersatzpapiere nachgesucht zu haben.

Heiko Kauffmann, Sprecher von PRO ASYL, weist darauf hin, daß in dem PRO ASYL vorliegenden Schreiben des BGS vom 13. Oktober 1995 an die afghanische Botschaft angegeben sei, daß äich die Flüchtlinge „illegal“ in Deutschland aufhielten. „Wenn der Bundesgrenzschutz den Aufenthalt von Flüchtlingen, die hier ein Grund recht in Anspruch nehmen, gegenüber einer ausländischen Botschaft als ,illegal‘ bezeichnet, ist dies eine Falschbehauptung“, stellt Heiko Kauffmann klar. Dies müsse eigentlich auch dem Bundesgrenzschutz bekannt sein. Es sei auch nicht durch das Asylrecht abgedeckt, während eines laufenden Verfahrens Daten der Asylsuchenden an einen potentiellen Verfolgerstaat zu übermitteln. Der Rechtfertigungsversuch des BGS deute darauf hin, daß es sich hier offensichtlich nicht um einen Einzelfall, sondern um routinemäßiges Vorgehen des BGS handele.

PRO ASYL fordert, daß der lnnenausschuß des Deutschen Bundestages wie auch der Unterausschuß für Menschenrechte des Auswärtigen Ausschusses dieses Verhalten des BGS prüfen. „Wenn diplomatischen Vertretungen Falschbehauptungen untergeschoben werden, tangiert dies auch die Glaubwürdigkeit der Bundesrepublik im außenpolitischen Bereich“, so Kauffmann.

Kritisch nimmt Kauffmann auch zur Erklärung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge Stellung. Das Bundesamt hatte laut dpa erklärt, der BGS dürfe „erst dann die Papiere der Flüchtlinge weiterreichen, wenn abzusehen sei, daß der Bewerber abgelehnt werde und heimreisen müsse“. Kauffmann wertet dies als Versuch, dem BGS die Alleinschuld zu geben. Das Bundesamt müsse sich fragen lassen, \ivieso seine paßbeschaffungsstelle bereits am 4. April 1995 dem BGS den Auftrag zur Paßbeschaffung erteilt habe.


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