Todesstatistik unvollständig
Bundesregierung verschweigt wahres Ausmaß der Abschiebungstragödien
PRO ASYL weist darauf hin, daß die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit Abschiebungen wesentlich höher ist als von der Bundesregierung angegeben. Allein in den letzten 12 Monaten zählte PRO ASYL 11 Tote. Seit 1993 haben sich 20 Personen wegen der drohenden Abschiebung umgebracht.
Abschiebehaft wird immer schneller und immer unreflektierter verhängt. Die Situation der Betroffenen ist verzweifelt. „Gezählt werden aber nur die nicht mehr zu verheimlichenden Suizide, nicht aber die zahllosen Suizidversuche und Selbstverstümmelungen. Hier werden bewußt die katastrophalen Auswirkungen der Turboasylablehnungsverfahren heruntergespielt“, bewertete Volker Maria Hügel, stellvertretender Sprecher von PRO ASYL die Stellungnahme der Bundesregierung. Obwohl Abschiebehaft keine Strafhaft ist, sitzen Menschen monatelang unter Haftbedingungen ein, die häufig schlechter sind als in den Justizvollzugsanstalten und den Charakter einer Bestrafung haben.
Diese Praxis der Abschiebehaft ist rechtswidrig und verletzt die Würde des Menschen. Die Bundesregierung kann nicht bei internationalen Menschenrechtskonferenzen glaubhaft für die Einhaltung der Menschenrechte eintreten, wenn im eigenen Land so mit Menschen umgegangen wird. Die Arbeitsgemeinschaft PRO ASYL ruft die Bundesregierung und den Bundestag dazu auf, eine Expertenkommission einzusetzen, die die Praxis in den Abschiebehaftanstalten untersucht. „Diese Verzweiflungstaten dürfen uns nicht kalt lassen und müssen dazu führen, daß sich die Abschiebepraxis in Deutschland ändert,“ erklärte Volker Maria Hügel.
PRO ASYL liegen Fälle von Menschen vor, die eindeutig zu unrecht in Abschiebehaft genommen wurden. Schlampige Ermittlungen im Asylverfahren, kurze Fristen, die Anhörung von vergewaltigten Frauen durch Männer, unzureichender Rechtsbeistand in Verfahren – all dies sind Gründe dafür, daß ein Asylverfahren scheitert und die Betroffenen in Abschiebehaft landen. „Es geht nicht nur darum, die menschenrechtswidrige Behandlung von Flüchtlingen in Abschiebehaftanstalten zu beenden, sondern ihnen ein faires und rechtsstaatlich einwandfreies Asylverfahren zu gewährleisten, so daß sie zu ihrem Recht als politisch Verfolgte kommen“, kommentierte Volker Maria Hügel die herrschende Praxis.
Bei Rückfragen: Volker M. Hügel, stellvertretender Sprecher von PRO ASYL und Sprecher des Flüchtlingsrates Nordrhein-Westfalen