Strafe für illegale Einreise gerügt
amnesty: Kürzungspläne verstoßen gegen Genfer Konvention
Frankfurter Rundschau
Von Ferdos Forudastan
BONN, 27. Februar. – Menschenrechtsorganisationen haben die Position des Bundesgesundheitsministeriums zur geplanten Verschärfung des Asylbewerberleistungsgesetzes kritisiert. Michael Maier-Borst, Flüchtlingsexperte von amnesty international, bezeichnete das Vorhaben des Ministeriums als „unzulässig“, Flüchtlingen die illegale Einreise vorzuhalten und ihnen deswegen keine Sozialleistungen mehr zu gewähren. Im Gespräch mit der FR wies Maier-Borst darauf hin, daß Schutzsuchende, die einen Asylantrag stellen, nicht als illegal eingestuft werden dürften. Gerade ein Flüchtling, der verfolgt werde, habe oft nicht alle für einen korrekten Grenzübertritt erforderlichen Papiere bei sich.
Maier-Borst und der Sprecher von „Pro Asyl“, Heiko Kauffmann, erinnerten daran, daß die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) es verbiete, Flüchtlinge wegen der illegalen Einreise zu bestrafen. Kauffmann urteilte, der Entzug von Sozialleistungen sei zumindest dann unzulässig, wenn den Schutzsuchenden damit die Lebensgrundlage entzogen werde.
Der Bundesrat hatte Anfang Februar eine Initiative Berlins aufgegriffen und in einem Gesetzentwurf verlangt, ganzen Gruppen von Flüchtlingen keine Sozialleistungen mehr zu gewähren. Dem scharfen Protest der Wohlfahrtsverbände und der Kirchen versucht das Bundesgesundheitsministerium in seinem Änderungsvorschlag einerseits gerecht zu werden. So fordern die Autoren, daß – anders als von der Länderkammer vorgesehen – Bürgerkriegsflüchtlinge nicht von Leistungen ausgeschlossen werden dürften, solange der Bürgerkrieg dauert. Außerdem sollen die Sozialkürzungen bis Ende Juni kommenden Jahres nicht für Schutzsuchende aus dem ehemaligen Jugoslawien gelten.
Andererseits wollen die Autoren der Stellungnahme den Vorstoß der Länderkammer noch übertreffen, indem alle Menschen, die „illegal“ über die Grenze gelangt sind, nur noch in Gemeinschaftsunterkünften versorgt werden sollen. Das bedeutet, daß diese Personen keine Sozialhilfe mehr erhalten und nicht mehr außerhalb dieser Unterkünfte leben können. Einige Gruppen von Flüchtlingen will der Entwurf sogar von diesen Unterkünften ausschließen.