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TAG DES FLÜCHTLINGS 1989

STATISTIK

In den letzten Jahren ist die Anzahl der Flüchtlinge aus Osteuropa stark angestiegen. Kamen 1986 nur 16.458 (16,5 %) von 99.650 Asylsuchenden aus Osteuropa, so waren es 1988 schon 56.530 (54,8%) von 10.3076. Der Anteil der Flüchtlinge aus Ländern vier „Dritten Welt“ sank auf 31.660 (30,72%).

Die starke Zuwanderung aus Osteuropa ist auch eine Folge der KSZE Schlußakte von Helsinki und der begrüßenswerten Liberalisierung in Ländern Osteuropas. Seit 1987 müssen Polen und Ungarn einen Asylantrag stellen, wenn sie sich mehr als 3 Monate in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten wollen. Vorher erhielten sie für einen vorübergehenden Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis und wurden nicht als Asylsuchende mitgezählt. Auch deshalb sind die Asylantragszahlen aus Ländern Osteuropas in den letzten Jahren gestiegen.

Die Statistik wird auch dadurch verfälscht, daß immer nur die Antragssteller gezählt werden. Flüchtlinge, die weiterwandern, werden nicht aus der Statistik genommen. Einen Hinweis auf den Umfang dieser Verfälschung gibt die Volkszählung. Demnach lebten 1987 4,1 Millionen Ausländer in der Bundesrepublik und nicht wie angenommen 4,7 Millionen. Ein großer Teil dieser Differenz dürfte auf die Weiterwanderung von Flüchtlingen zurückzuführen sein.

Ungeklärt ist die Frage, was mit den Menschen wird, die in verstärkter Form aus Polen und Jugoslawien kommen. Sie stellten 1988 die Hälfte der Asylbewerber. Die katastrophale Wirtschaftslage in diesen beiden Ländern und die damit verbundene politische Instabilität macht ihr Kommen verständlich. Erst recht, wenn man bedenkt, daß die derzeitige Auswanderung der Aussiedler aus Polen eine Emigration sozial ähnlich gestellter Bevölkerungsgruppen nach sich ziehen muß. Jugoslawien, ebenfalls ein klassisches Auswanderungsland, ist für die Bundesrepublik ein Anwerbeland gewesen. Das hat über Jahrzehnte Konsequenzen der Nachwanderung, die nicht nur die Familienzusammenführung betreffen. Asylanträge von Polen und Jugoslawen, die gestellt werden, sind bis auf Ausnahmen aussichtlos. Sie stellen keine Perspektive dar. Es bedarf einer politischen Losung, die nicht dem Asylbereich zuzuordnen ist und auch nicht mit einer allgemeinen Verschärfung von Anerkennung und Abschiebung beantwortet werden kann. Vielleicht sollte man für diese beiden Länder zu einer Quotenregelung im Sinne einer begrenzten Einwanderung übergehen. Auch hier erfordert unsere Geschichte sensiblere Antworten, als die, die jetzt gegeben werden.


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