„Staatlich abgesegnerter Rassismus“
PRO ASYL: Gegen die weitere Verschärfung
des Asylbewerberleistungsgesetzes
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Flüchtlings PRO ASYL fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, den heute im Parlament vorliegenden Entwurf zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes in der 2. und 3. Lesung abzulehnen.
Wie der Sprecher von PRO ASYL, Heiko Kauffmann, in Frankfurt mitteilte, würden durch die geplante Ausweitung des teuren Sachleistungsprinzips Hunderttausende Flüchtlinge, die länger als ein Jahr in Deutschland lebten, in unverantwortlicher und schikanöser Weise noch weiter ausgegrenzt und diskriminiert.
In der Anhörung des Deutschen Bundestages am 20.11.1995 hatten die Experten und fachkundigen Institutionen -, Wohlfahrtsverbände, Kirchen, UNHCR und PRO ASYL – die Gesetzesverschärfung nicht nur nachdrücklich abgelehnt, sondern vorgeschlagen, das Sachleistungsprinzip auf die ersten drei Monate des Asylverfahrens zu begrenzen. Dadurch könnten nicht nur 600 Millionen DM eingespart, sondern Flüchtlingen auch ein Teil ihrer Menschenwürde zurückgegeben werden. „Während weltweit duch die UNO das Internationale Jahr zur Beseitigung der Armut eingeleitet wird, wollen die politische Verantwortlichen in Deutschland die Ärmsten per Gesetz weiter ausgrenzen“, sagte Kauffmann. Dies sei eine neue Stufe per Gesetz organisierter Unterversorgung und Armut.
Diese Sonderbehandlung der Flüchtlinge ist sachlich nicht zu rechtfertigen. Das Existenzminimum werde durch dieses Sondergesetz unterschritten. Willkürlich werde eine Gruppe aus dem Netz des sozialen Sicherungssystems noch weiter herausgelöst und als Menschen zweiter Klasse behandelt. „Diese bewußt herbeigeführte soziale und psychische Verelendung von Flüchtlingen ist staatlich abgesegneter Rassismus“, erklärte Heiko Kauffmann.