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AP
26.5.1998

SPD und Grüne wollen
Asylregelungen überprüfen

Jahrestag der Grundrechtsänderung
– Zweifel an Rechtsstaatlichkeit –
Ausländerbeauftragte für EU-Linie


Bonn (AP) Zum fünften Jahrestag des Asylkompromisses haben SPD, Grüne und die Organisation Pro Asyl die Überprüfung einzelner Regelungen gefordert. Grünen-Vorstandssprecher Jürgen Trittin kritisierte am Dienstag in Bonn aber zugleich die SPD. Die Berliner Ausländerbeauftragte Barbara John trat für eine einheitlichere Asylpolitik in der EU ein.

Der Asylkompromiß war 1993 von Bundestag und Bundesrat mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen und 1996 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden. Die innenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Cornelie Sonntag-Wolgast, äußerte jedoch wie Trittin Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit des Flughafenverfahrens. Beide verlangten auch, die Behandlung von Asylbewerbern in den sogenannten sicheren Drittstaaten in Europa zu überprüfen.

Trittin und die Grünen-Fraktionssprecherin im EU-Parlament, Claudia Roth, forderten außerdem die Einrichtung eines europäischen Flüchtlingsfonds. Rückübernahmeabkommen müßten von einer künftigen rot-grünen Koalition aufgekündigt werden. Roth meinte, die Bundesrepublik sei „federführend in der Entrechtung“ von Flüchtlingen. Beide warfen aber der SPD vor, Asylfragen im Wahlkampf nicht genügend zu betonen. Die Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes müßten vom Tisch, sagte Trittin und sprach von einem „Flüchtlings-Rausmob-Gesetz“. Die jüngsten Einschränkungen werden auf Initiative der Bundesrats-Mehrheit zur Zeit im Bundestag beraten.

Die Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl forderte ein neues Asylrecht und legte dazu in Frankfurt am Main „Mindestanforderungen zum Schutz von Flüchtlingen“ vor. Diese müßten im 100-Tage-Programm der neuen Bundesregierung stehen, verlangte Pro-Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhardt. Zentrale Forderungen des Katalogs, der von Gewerkschaften, Kirchen, Wohlfahrts- und Menschenrechtsorganisationen unterstützt wird, sind die Anerkennung von nichtstaatlicher Verfolgung als Asylgrund und das Aussetzen von Abschiebungen in einen Drittstaat, wenn eine Kettenabschiebung nicht ausgeschlossen werden kann. Die Änderungen könnten mit einfacher Mehrheit im Bundestag durchgesetzt werden.

Burkhardt warf der Bundesregierung vor, nach dem „Abbau des Grundrechts auf Asyl“ habe sie Deutschland zum Vorreiter bei der Demontage des internationalen Flüchtlingsrechts gemacht. Sie verstoße gegen die Genfer Flüchtlingskonvention und gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Als Beleg führte er an, daß Verfolgung durch nichtstaatliche Gruppen zum Beispiel in Afghanistan nicht als Asylgrund anerkannt werde.

Die Berliner Ausländerbeauftragte John beklagte die ungleiche Lastenverteilung in der EU und forderte eine einheitlichere Asylpolitik. Die EU-Staaten sollten gemeinsam Länder identifizieren, in denen es politische Verfolgung gebe, sagte John im Deutschlandradio Berlin. Die Bürger dieser Staaten sollten dann bei den Konsulaten der EU-Staaten vor Ort Asylanträge stellen können. Der Zustrom von Menschen auf der Suche nach besseren Lebensbedingungen sollte über ein Einwanderungsgesetz geregelt werden.


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