PRO ASYL zur Innenministerkonferenz:
„Permanente Verletzung staatlicher Schutzbestimmungen“
Schutz von Flüchtlingen, nicht vor Flüchtlingen gefordert
Die bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL appelliert eindringlich an die Innenminister der Länder, kraft ihres Amtes und ihrer Zuständigkeit endlich die permanente Verletzung staatlicher Schutzbestimmungen gegenüber Flüchtlingen einzustellen.
Der Sprecher von PRO ASYL, Heiko Kauffmann, forderte Abschiebestoppregelungen und geeignete Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Flüchtlingsgruppen. Er zählte dazu u. a. Kurden aus der Türkei, syrische Flüchtlinge, Algerier, Nigerianer, Flüchtlinge aus Togo, Sri Lanka, Afghanistan, Liberia und Somalia, Flüchtlinge aus Kriegs- und Bürgerkriegsgebieten und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
„Es kann nicht akzeptiert werden, daß die staatlicherseits rigoros exekutierte Asylpolitik dazu führt, daß Innenminister, Behörden und Verwaltung sich selbst über die Bestimmungen des Ausländergesetzes hinwegsetzen“, erklärte Kauffmann.
Als Beispiele nennt PRO ASYL:
- die Nichtbeachtung von § 53, 4 AuslG, Verbot der Abschiebung bei Gefahr von Menschenrechtsverletzungen,
- die Nichtanwendung von § 53, 6 AuslG, wonach bei Gefahr für Leib und Leben von einer Abschiebung abgesehen werden kann,
- das Ignorieren von § 54 AuslG – Abschiebestoppregelungen für Flüchtlinge aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen, für Flüchtlinge und Gruppen aus Verfolgerstaaten,
- den permanenten Verstoß gegen den viel gepriesenen Asylkompromiß – die Nichtanwendung des § 32 a AuslG, der einen Sonderstatus für Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge vorsieht,
- die Verletzung international gültiger Konventionen, wie der Kinderrechtskonvention, die in Artikel 22 besondere Schutzmaßnahmen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge vorsieht.
„Wir erwarten von den Innenministern Impulse und Maßnahmen, die nicht länger den Schutz vor Flüchtlingen, sondern den Schutz von Flüchtlingen sicherstellen“, erklärte Kauffmann.