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14.05.1997

Rückführungsabkommen mit Algerien ab 15. Mai anwendbar
PRO ASYL: Abkommen aussetzen – Abschiebestopp erlassen!
Scharfe Kritik an Bonner Menschenrechtspolitik:
„Kulisse der Schönfärberei“


Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL übt anläßlich des vorläufigen Inkrafttretens des deutsch-algerischen Rückführungsabkommens am 15. Mai 1997 scharfe Kritik an der Bonner Menschenrechtspolitik. Nach den Agenturmeldungen über die Ermordung eines aus Großbritannien abgeschobenen Flüchtlings in „algerischem Polizeigewahrsam“ fordert der Sprecher von PRO ASYL, Heiko Kauffmann, die Innenminister von Bund und Ländern auf, einen sofortigen Abschiebestopp zu erlassen. An Regierung und Parlament appellierte er, das Rückführungsabkommen hinsichtlich der Menschenrechtslage zu überdenken und auszusetzen: „In Algerien tobt ein grausamer und brutaler Krieg zwischen Sicherheitskräften einer Militärdiktatur und bewaffneten Terrorgruppen, in dem die Zivilbevölkerung zunehmend zerrieben und jeder Ansatz von Versöhnung und für eine demokratische Entwicklung auf Dauer zerstört wird.“ Blutige Massaker, Folter, Morde, Razzien und Anschläge zeugten tagtäglich von der fortgesetzten Verschlechterung der Menschenrechtssituation und einer unendlichen Spirale der Gewalt, für die die Militärregierung und ihre „staatsterroristi-schen Sicherheitskräfte“ ebenso große Verantwortung trügen wie militante Islamisten.

„Sollte die Bundesregierung algerische Flüchtlinge tatsächlich – wie im Abkommen vorgesehen – Angehörigen der Sicherheitskräfte bereits vor Abflug in Deutschland übergeben und persönliche Daten der Abzuschiebenden an den algerischen Sicherheitsapparat weitergeben, bedeutet dies eine offene Kumpanei mit einem Terrorregime und eine fahrlässige Gefährdung von Menschenleben“, erklärte Kauffmann.

Unabhängige Menschenrechtsorganisationen, amnesty international und Flüchtlingsräte haben in der Vergangenheit immer wieder von Verschwundenen, Folter in Polizeihaft und Übergriffen berichtet. Vor diesem Hintergrund nannte Kauffmann die Lageberichte und Auskünfte des Auswärtigen Amtes „eine gigantische Kulisse der Schönfärberei“. „Man muß ernsthaft die Berechtigung eines Menschenrechtsbeauftragten im Auswärtigen Amt hinterfragen, der die Bagatellisierung schwerster Menschenrechtsverletzungen und offenkundiger Gefährdungen von Menschen durch diese Art von Verträgen kritiklos und ohne sein öffentliches Veto passieren läßt“, so Kauffmann abschließend.


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