Generic selectors
Nur exakte Ergenisse
Suchen in Titel
Suche in Inhalt
Post Type Selectors
20.09.1995

PRO ASYL zum Bericht des morgigen
stern über die abgeschobenen Flüchtlinge aus dem Sudan:
Skepsis ist angebracht


Mit dem Hinweis, daß gegenüber der morgigen Veröffentlichung des stern „Du hast eine Dummheit begangen“ Skepsis und kritische Fragen angebracht seien, hat die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL auf die entsprechende Vorabmeldung reagiert. Ihr Sprecher Heiko Kauffmann erklärte am Nachmittag, man müsse befürchten, daß die Reporter des stern bei ihren Recherchen möglicherweise die Komplexität von Schikanen und Überwachung nicht erkannt hätten. Natürlich stelle das Beharren auf der in Deutschland geäußerten Fluchtgeschichte ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Die Äußerungen von Flüchtlingen und ihren Familienangehörigen müßten unter diesem Gesichtspunkt zumindest skeptisch bewertet werden. Einen Beweis stellten sie nicht dar.

Heiko Kaufmann weiter: „Es ist auffallend, daß die von Reportern zitierten Äußerungen den Erklärungen sehr ähnlich sind, die die sudanesische Botschaft nach der Abschiebung der Flüchtlinge gegeben hat.“ Auch die Botschaft habe in deutlich erkennbarer politischer Absicht behauptet, daß die Flüchtlinge den „Verlockungen des Westens“ nicht hätten widerstehen können. „Jede Äußerung von Flüchtlingen auf dem erzwungenen Rückweg in einen Verfolgerstaat muß als Versuch gewertet werden, sich selbst als möglichst unpolitisch darzustellen“, so Kauffmann.

Zweifelhaft sei auch, ob der vom stern zitierte sudanesische Oppositionspolitiker als Zeuge für die Theorie der „Verlockung“ herhalten könne. Dessen Äußerung, ihm seien fünf der Flüchtlinge überhaupt nicht bekannt, könne nicht verwundern, da nicht alle Flüchtlinge behauptet hatten, der DUP-Partei angehört zu haben.

Die Äußerung von EI Hussein Ahmed, die Flüchtlinge seien überhaupt nicht politisch aktiv gewesen und niemand kenne sie, widerspreche im übrigen Darstellungen der National Democratic Alliance (NDA), des Verbandes sudanesischer Exilorganisationen in London, der versichert habe, daß mindestens fünf der sieben Abgeschobenen der sudanesischen Oppositionsbewegung angehören.

Gar nicht eingegangen werde im Bericht des stern auf die in mehreren Fällen durch ärztliche Untersuchungen in Deutschland erhärteten Behauptungen von Flüchtlingen, sie seien gefoltert worden.

Kauffmann wertete die Verwirrung um die Flüchtlinge als weiteren Beweis für die völlige Unzulänglichkeit des deutschen Asylverfahrens: Ob und in welcher Funktion jemand zur politischen Opposition eines Terrorregimes zählt, ob und wie er gefährdet sei – das alles seien Fragen, die in einem ordentlichen Asylverfahren vor und nicht nach der Abschiebung zu klären seien. Im deutschen Asylrecht zähle aber nur die schnelle Abschiebung, nicht die sorgfältige Aufklärung.


Nach oben