PRO ASYL: Rückkehr nach Bosnien nur in Sicherheit,
Freiwilligkeit und mit Würde
Als unverantwortlich und unreflektiert bezeichnete die Bundesarbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL Forderungen nach einer zügigen Rückführung der Bürgerkriegsflüchtlinge in einer am Donnerstag verbreiteten Stellungnahme. Eine Rückkehr der Flüchtlinge dürfe nur mit Zustimmung der Betroffenen und in Abstimmung mit den Grundprinzipien des internationalen Flüchtlingsschutzes in die Wege geleitet werden, erklärte der Sprecher von PRO ASYL, Heiko Kauffmann. „Wenn nach Klärung der Lebensbedingungen und – perspektiven eine Rückkehr in Sicherheit, Freiwilligkeit und mit Würde möglich ist, werden viele Flüchtlinge von sich aus zurückkehren“ sagte Heiko Kauffmann. Bis dahin sei jedoch noch ein langer Weg. Dayton markiere allenfalls den Beginn eines Friedensprozesses, der zur Zeit noch fragil sei, denn die Länder des ehemaligen Jugoslawiens, insbesondere Bosnien-Herzegowina stünden als Folge dieses barbarischen Krieges vor ungeheuren politischen und sozialen Problemen. Der jugoslawische Krieg habe das Leben von mehr als 9 Millionen Menschen aus der Bahn geworfen. Über eine Viertel Million Tote, Hunderttausende von Verwundeten, Millionen von Flüchtlingen, zerstörte Ehen und abgebrochene Beziehungen zwischen Eltern und Kindern der vielen national gemischten Ehen kennzeichneten das Leid der Menschen nach der Waffenruhe.
Aufgrund der „ethnischen Säuberung“ könnten viele Menschen nicht in ihre Heimatorte zurückkehren. Das Abkommen von Dayton lasse die meisten Fragen ungelöst, die sich aus der Sicht des einzelnen Flüchtlings stellten: Zurückkehren an welchen Ort? In welches Haus? Wer werden meine neuen Nachbarn sein? Wer garantiert meine Sicherheit? Wie kann ich mich in der verwüsteten Heimat versorgen?
In Abstimmung mit dem Europäischen Flüchtlingsrat (ECRE), in dem PRO ASYL vertreten ist, forderte Kauffmann die Einhaltung folgender Richtlinien durch die Bundesregierung:
jede Rückkehr muß freiwillig und in Sicherheit und Würde erfolgen, gemäß international gültiger Prinzipien, denen Deutschland zugestimmt hat;
Flüchtlingen, für die gemäß dieser Prinzipien eine Rückkehr nicht möglich ist, soll ein Daueraufenthalt gewährt werden;
Flüchtlinge, die in ihre Heimat zurückgekehrt sind, und bei denen es sich herausstellt, daß Sicherheit, Würde, vor allem auch Unterkunft und Versorgung nicht gewährleistet sind, müssen innerhalb von 6 Monaten ein Recht auf Rückkehr ins vorherige Aufnahmeland haben.
Kauffmann forderte die Innenminister der Länder auf, den Abschiebestopp für bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge über den 31. März 1996 hinaus zu verlängern, damit den Menschen die Angst und Unsicherheit vor einer Rückkehr genommen wird; dazu gehöre auch, daß nicht versucht werde, die Flüchtlinge durch Streichung oder Kürzung von Sozialleistungen „auf kaltem Wege“ unter Druck zu setzen. Schließlich sollten alle Rückführaktionen auch mit den hiesigen bosnischen Flüchtlingsorganisationen abgesprochen werden.
„Die Bundesregierung muß jetzt beweisen, daß es ihr um die langfristige zivile und demokratische Sicherung des beginnenden Friedensprozesses geht“, sagte Kauffmann.