Debatte im Bundestag
PRO ASYL prangert Abschiebehaft an
Anläßlich der heute im Bundestag stattfindenden Debatte über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN appelliert der Sprecher der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL, Heiko Kauffmann, an die Abgeordneten und Fraktionen des Deutschen Bundestages, eine Abkehr vom gegenwärtigen Abschreckungsinstrument „Abschiebehaft“ und eine tiefgreifende Reform des § 57 Ausländergesetz vorzunehmen.
„Die gegenwärtige, fast routinemäßige Inhaftierung von Menschen, die keine Straftat begangen haben und die organisierte Unmenschlichkeit in vielen Vollzugsanstalten und speziell eingerichteten „Hafthäusern“ müssen ein Ende haben“, fordert Heiko Kauffmann.
Die psychische Situation vieler Menschen in Abschiebehaft, die nicht selten über Monate zum Abtransport, ohne Beratung und Hilfe in diesen finstersten Orten unseres Rechtstaates weggesperrt würden, sei von Angst, Verzweiflung und Hoffnungslosigkeit bestimmt. Viele Abschiebehäftlinge seien selbstmordgefährdet, seit Oktober 1993 seien 8 Selbstmorde bekannt geworden.
„Die Bundesrepublik Deutschland muß gegenüber Menschen, die bei uns aus berechtigten Gründen Zuflucht und Schutz suchen, zu den Grundsätzen der Achtung der Menschenwürde und der Wahrung von Recht und Gerechtigkeit zurückkehren“, so Kauffmann.
Dies bedeute u. a.:
- keine Inhaftierung lediglich zur Sicherung von Abschiebungen
- Aufhebung der Abschiebehaft im Falle der Undurchführbarkeit einer Abschiebung aus technischen oder rechtlichen Gründen psychosoziale Betreuung und Beratung
- Möglichkeit der Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes und Dolmetschers
- Unterbringung mit „Wohnheimcharakter“ – Abschiebehaft ist keine Strafhaft.
- Die Inhaftnahme von Jugendlichen unter 18 Jahren, von Kranken, Alten, schwangeren Frauen oder Müttern mit Kindern sowie zur Ausreise Verpflichteten, die einen festen Wohnsitz oder Arbeitsplatz haben, ist grundsätzlich auszuschließen.