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AP
26.5.1998

Pro Asyl nennt Mindestanforderungen
zum Flüchtlingsschutz

Zum fünften Jahrestag der Grundrechtsänderung


Frankfurt/Main (AP) Die Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl hat zum fünften Jahrestag der Grundrechtsänderung ein neues Asylrecht gefordert. Dazu legte die Organisation am Dienstag in Frankfurt am Main „Mindestanforderungen zum Schutz von Flüchtlingen“ vor. Diese müßten im 100-Tage-Programm der neuen Bundesregierung stehen, wer immer die Wahl Ende September gewinne, sagte Pro-Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhardt.

Zentrale Forderungen des Acht-Punkte-Katalogs, der von Gewerkschaften, Kirchen, Wohlfahrts- und Menschenrechtsorganisationen unterstützt wird, sind die Anerkennung von nichtstaatlicher Verfolgung als Asylgrund und das Aussetzen von Abschiebungen in einen Drittstaat, wenn eine Kettenabschiebung nicht ausgeschlossen werden kann. Die geforderten Änderungen könnten mit einfacher Mehrheit im Bundestag durchgesetzt werden.

Burkhardt und der Frankfurter Ausländerrechtsexperte und Anwalt Victor Pfaff warfen der Bundesregierung vor, nach dem Abbau des Grundrechts auf Asyl habe sie die Bundesrepublik zur Vorreiterin bei der Demontage des Internationalen Flüchtlingsrechts gemacht. Sie müsse zumindest wieder zur Einhaltung der von ihr selbst unterzeichneten Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention kommen.

Als gravierendstes Beispiel für die Nichtachtung der internationalen Vereinbarung führten sie die seit 1997 geltende Praxis an, daß Verfolgungen nicht anerkannt werden, wenn sie in Bürgerkriegsländern wie zum Beispiel Afghanistan nicht vom Staat ausgehen. Entgegen dem Völkerrecht gelte in Deutschland: „Wo kein Staat ist, kann es auch keine politische Verfolgung geben.“ Die Genfer Konvention jedoch frage nicht danach, sagte Pfaff, wer der Verfolger sei, sondern danach, ob eine Person verfolgt werde.


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