Pro Asyl: Genfer Konvention
nach 45 Jahren „wichtiger denn je“
Frankfurt/Main (dpa) Die Genfer Flüchtlingskonvention ist nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft Pro Asyl am 45. Jahrestag ihrer Verabschiedung „wichtiger denn je“. Seit ihrer Geburtsstunde am 28. Juli 1951, an diesem Sonntag vor 45. Jahren, sei die Konvention zum „Herzstück des internationalen Flüchtlingsschutzes“ geworden, sagte der Sprecher der Flüchtlingshilfe-Organisation, Heiko Kauffmann, in einem dpa-Gespräch. Die von fast 130 Staaten unterzeichnete Vereinbarung über den Umgang mit Flüchtlingen müsse jedoch „auf den heutigen Stand gebracht werden“, forderte der pro-Asyl-Sprecher.
Dafür müsse sich die Politik auf den „zutiefst humanitären Denkansatz“ der Konvention besinnen. Ihr Kernstück, das Verbot der Zurückweisung von Flüchtlingen in einen Verfolgerstaat, müsse angemessen ausgelegt und angewandt werden, verlangte Kauffmann. Statt dessen werde das sogenannte Non-Refoulement-Gebot, das Verbot zur Ausweisung in einen Verfolgerstaat, „auch in Deutschland und Europa“ mit der Visapolitik und einer strikten Anwendung der Drittstaaten-Regelung immer weiter durchlöchert. „Das Bundesverfassungsgericht hat sich der Politik gebeugt und das Menschenrecht auf Asyl einer vermeintlichen Staatsräson geopfert“, meinte der pro-Asyl-Sprecher.
Kauffmann sprach sich für eine Erweiterung und Ergänzung des Flüchtlingsbegriffs auf der Grundlage der Genfer Konvention aus. Als Beispiele nannte er den Beschluß der Organisation Afrikanischer Einheit (OAU) von 1969, in der auch Bürgerkriege und innere Unruhen als Fluchtgründe genannt werden. Auch fehle ein Schutz für Frauen, die etwa im ehemaligen Jugoslawien aufgrund ihres Geschlechts schwerwiegender Verfolgung und Gewalt ausgesetzt seien. Der höchste Gerichtshof Kanadas habe 1993 im Fall einer Asylbewerberin das Geschlecht als Kennzeichen einer bestimmten sozialen Gruppe im Sinne der Konvention gewertet, erinnerte Kauffmann. dpa ff jf