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12.06.1996

Keine Verabschiedung im „Eilzugtempo“!
PRO ASYL fordert umfassende Bestandsaufnahme des Ausländergesetzes


Der Versuch der Regierungskoalition, im „Eilzugtempo“ eine Änderung des Ausländergesetzes in der kommenden Woche durchzusetzen, stößt auf entschiedenen Widerspruch der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL. Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Ausländergesetzes sei eine umfassende Bestandsaufnahme fällig. In einer öffentlichen Anhörung von Kirchen, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden und Menschenrechtsorganisationen müßten die Schwächen des Ausländerrechts schonungslos auf den Tisch, forderte Heiko Kauffmann, Sprecher von PRO ASYL.

PRO ASYL verweist darauf, daß Flüchtlinge aus Kriegs- und Bürgerkriegsgebieten in der Regel weder durch das Asylverfahrensgesetz noch durch das Ausländergesetz ausreichend geschützt würden. Durch § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG werden humanitäre Lösungen verhindert. „Härtefallregelungen darf es nicht nur für von ihren deutschen Männern mißhandelte ausländische Frauen geben. Härtefallregelungen sind auch für Flüchtlinge dringend erforderlich. Wir brauchen mehr Spielräume für lokale Ausländerbehörden und die Innenministerien der Länder, um zu humanitären Lösungen zu kommen“, erklärte Kauffmann.

Die vorgesehene Änderung von § 51 Abs. 3 AuslG lehnt PRO ASYL entschieden ab. Nach den Plänen der Koalition soll die Abschiebung von politisch Verfolgten bei Straffälligkeit erleichtert werden. Kauffmann erinnerte daran, daß die Abschiebung von Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonvention die absolute Ausnahme zu bleiben habe und eine strenge Abwägung zwischen Interessen des Aufnahmelandes und den Schutzinteressen des Flüchtlings durchgeführt werden müsse. Wenn der Gesetzesentwurf der Koalitionsfraktionen nun ab einer Höhe der Freiheitsstrafe von drei Jahren zwingend eine Ausweisung vorsehe, rücke man damit einen Schritt weiter von der Genfer Flüchtlingskonvention ab. Straftaten müsse mit den Mitteln des Strafrechts, nicht aber mit dem Ausländerrecht begegnet werden.


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