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16.12.1996

Läßt SPD Ausländergesetz im Bundesrat scheitern,
um es für Flüchtlinge noch weiter zu verschärfen?
PRO ASYL: Doppelstrategie hat Charakter eines Kuhhandels


Zur heute bekannt gewordenen Absicht der SPD-regierten Bundesländer, das Ausländergesetz am 19. Dezember 1996 im Bundesrat abzulehnen und an den Vermittlungsausschuß zu verweisen, nimmt PRO ASYL wie folgt Stellung:

PRO ASYL begrüßt, daß die SPD-regierten Bundesländer versuchen wollen, Verbesserungen im Ausländerrecht für Arbeitsmigranten zu erreichen. Dies darf jedoch nicht zu Lasten von Flüchtlingen geschehen. Die Pläne der SPD-regierten Länder haben den „Charakter eines Kuhhandels“. Verbesserungen für Arbeitsmigranten stehen gravierende Verschärfungen für Flüchtlinge gegenüber. Ein wesentliches Ziel der SPD im Flüchtlingsbereich ist die Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten zur schnelleren Abschiebung von Bürgerkriegsflüchtlingen.

Im einzelnen ist für Flüchtlinge u. a. vorgesehen:

  • Ausländerrechtliche Duldungen, die länger als 1 Jahr gelten, sollen nur noch mit einer einmonatigen, statt bisher dreimonatigen Ankündigungsfrist aufgehoben werden können (§ 56 Abs. 6 Ausländergesetz). Auch wer viele Jahre geduldet hier lebt, wie z. B. viele Flüchtlinge aus Bosnien, soll innerhalb kürzester Frist zum Verlassen des Landes gedrängt werden.
  • Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge sollen regelmäßig erkennungsdienstlich behandelt werden (§ 41 a Ausländergesetz).
  • Im Fall der Aufhebung des Bürgerkriegsstatus (§ 32 a AuslG) soll es künftig keine Widerspruchsmöglichkeit bei der Ausländerbehörde mehr geben.
  • Die Datenerfassung im Ausländerzentralregister, bisher aus guten Gründen eng gefaßt, soll auf asylrechtliche Tatbestände ausgedehnt werden.

Diesen Verschärfungen stehen Verbesserungen im Bereich der Arbeitsmigranten gegenüber:

  • Bei der geplanten Verschärfung der Ausweisung von Straftätern soll der Ermessensspielraum der Gerichte nicht völlig abgeschafft werden (§ 47 ff. AuslG).
  • Die Aufenthaltszeit von Vertragsarbeitnehmern soll in voller Länge und nicht nur wie von der Regierungskoalition vorgesehen zur Hälfte für die Erlangung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis angerechnet werden.
  • Beim eigenständigen Aufenthaltsrecht für nachgezogene Ehegatten will die SPD bei Härtefällen großzügiger verfahren (§ 19 AuslG).

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