PRO ASYL bietet Kanther Geld an
Initiative fördert Rechtsschutz
für Flüchtlinge an Flughäfen
Frankfurter Rundschau
Von Pitt von Bebenburg
FRANKFURT A. M., 19. Dezember. Die Menschenrechtsorganisation PRO ASYL will eine geregelte Rechtsberatung für Asylbewerber auf den Flughäfen ermöglichen, wie sie das Bundesverfassungsgericht bereits im Mai 1996 gefordert hatte. Die Initiative sei bereit, die Kosten für den Rechtsbeistand zwei Monate lang zu tragen, kündigte PRO ASYL am Freitag an. Die dafür notwendigen 80 000 Mark bezeichnete der Sprecher von PRO ASYL, Heiko Kauffmann, als „unser Weihnachtsgeschenk für Kanther“. Er beschuldigte den Bundesinnenminister, einen effektiven Rechtsschutz für Flüchtlinge im Flughafenverfahren verhindern zu wollen.
Obwohl die Karlsruher Richter in ihrem Asylurteil vor anderthalb Jahren festgestellt hatten, daß die Situation am Flughafen verfassungswidrig sei, hat Bonn bisher keine Abhilfe geschaffen. Bundesinnenminister Manfred Kanther (CDU) plant, einen Vertrag über die Rechtsberatung mit dem Deutschen Anwalt Verein (DAV) abzuschließen; die Gespräche seien „weit gediehen“, berichtet das Ministerium. Tatsächlich hat sich aber die Posi tion des DAV nach Beratungen mit Asylanwälten sowie Vertretern von PRO ASYL und dem ökumenischen Frankfurter Flughafen-Sozialdienst in der vorigen Woche beträchtlich von der Kanthers entfernt. Der Verein habe dem Ministerium einen neuen Vertragsentwurf geschickt, berichtete DAV-Hauptgeschäftsführer Dierk Mattik der FR. Gegenüber den bisherigen Vorstellungen sei „eine ganze Menge Neues drin“.
So sieht der DAV nun vor, die Rechtsberatung nicht damit enden zu lassen, daß der Flüchtling erfährt, wie gut seine Erfolgsaussichten sind. Der Jurist soll vielmehr auch die Begründung für das Asylbegehren aufsetzen und dafür honoriert werden. Ferner will der DAV die Berntungstätigkeit deutlicher von den Aufgaben des Bundesgrenzschutzes abgrenzen. So solle die Beratung in Räumen des Sozialdienstes stattfinden und nicht in einem Raum der Grenzschützer, wie es das Bonner Innenministerium vorsehen will. Ms Begründung für den Schwenk nennt Mattik den Widerstand der beteiligten, im Asylverfahren erfahrenen Anwälte und Organisationen: „Wir etablieren nichts, was keiner will.“