Pro Asyl
16jähriger aus Bhutan in „Sicherungshaft“
Frankfurter Rundschau
Ein 16jähriger Flüchtling aus dem Himmalayastaat Bhutan wird seit Anfang des Jahres vom Bundesgrenzschutz am Flughafen in „Sicherungshaft“ gehalten. Darauf hat die Arbeitsgemeinschaft Pro Asyl am Mittwoch hingewiesen und die zugrundeliegende Entscheidung eines Frankfurter Amtsrichters als „Verstoß gegen das Völkerrecht und Mißachtung der Kriterien für die Abschiebehaft“, bezeichnet. Der Rechtsanwalt des 16jährigen hat Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluß eingelegt, der die Sicherungshaft bis Ende Januar befristet. Der Jugendliche müsse aus der Haft entlassen und dem Jugendamt übergeben werden.
Der Minderjährige war Anfang Dezember über Indien eingereist und hatte auf Rhein-Main einen Asylantrag gestellt. Der wurde vom Bundesamt für die Anerkennung von Flüchtlingen abgewiesen. Diese Entscheidung wurde durch das Verwaltungsgericht bestätigt. Der 16jährige sollte daraufhin nach Nepal, einem Nachbarstaat Bhutans, abgeschoben werden, ihm wurde jedoch unter Hinweis auf seine bhutanesische Staatsbürgerschaft die Einreise verweigert. Daraufhin stellte der Grenzschutz den Antrag auf „Sicherungshaft“ im Transitbereich des Flughafens.
Pro Asyl verwies auf einen Beschluß des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 1986, wonach eine Inhaftierung nur dann gerechtfertigt sei, wenn es konkrete Anhaltspunkte dafür gebe, daß sich der Betroffene der Abschiebung andernfalls entziehen werde. Bei einem Minderjährigen sei eine Haftanordnung „in keinem Falle verhältnismäßig“, erklärte die Flüchtlingsorganisation. habe
(siehe auch: Presseerklärung vom 08.01.1997)