28.07.1998
Frankfurter Rundschau
Von Hedwig Richter
Priester aus Kongo darf einreisen
Verwaltungsgericht gibt Klage des Flüchtlings statt
FRANKFURT A. M., 27. Juli. Der kongolesische Priester L.-T., dessen Anhörung vor dem Bundesamt für Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in der Öffentlichkeit für Aufregung gesorgt hatte, darf nun doch einreisen. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat am Montag die Entscheidung der Behörde korrigiert, dem Priester die Einreise zu verwehren. Zwar kam das Gericht zu dem Ergebnis, die Identität des Flüchtlings sei noch nicht vollständig geklärt, „indessen rechtfertigt nicht jeglicher Zweifel an der Richtigkeit (…) die Ablehnung eines Asylantrages als offensichtlich unbegründet“, wie es in dem Beschluß heißt.
Umstritten war die Art und Weise seiner Anhörung am 8. Juli vor einer Entscheiderin des Bundesamts gewesen: Der Mann aus der Demokratischen Republik Kongo (Ex-Zaire) hatte als Beweis seiner Glaubwürdigkeit eine theologische Prüfung ablegen und ein lateinisches Gebet vorsingen müssen. Zudem war die Übersetzung seiner Aussagen fehlerhaft. Die Entscheiderin hatte den Antrag nach dieser Anhörung als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt. Dagegen klagte L.-T. vor dem Frankfurter Verwaltungsgericht. Pro Asyl und der Rechtsanwalt des Flüchtlings, Abdul Issa, bemühten sich, innerhalb der kurzen Frist Beweise für die Glaubwürdigkeit des Priesters zu sammeln: Das katholische Missionswerk „missio“ bestätigte die Priesterwürde des Flüchtlings, die ihm von der Behörde abgesprochen worden war. Auch ein Journalist konnte die Aussagen des Kongolesen bis ins Detail bezeugen, wie Issa berichtet. Dem Reporter hatte der Flüchtling nach eigenen Angaben ein Interview über ein Hutu-Massaker gegeben, was zu seiner Verhaftung und Folter geführt haben soll.
Bernd Mesovic, Sprecher von Pro Asyl, kommentierte das Frankfurter Urteil: „Einerseits sind wir erleichtert, daß das absurde Theater ein Ende gefunden hat. Andererseits zeigt die ganze Geschichte die Problematik des Asylverfahrens.“ Der Kongolese darf jetzt einreisen. Er hat nach Angaben seines Anwalts nun mehrere Monate Zeit, erneut Asyl zu beantragen.