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28.03.1996

Überraschende Innenministerkonferenz
am morgigen Freitag
PRO ASYL: Perfider Deal auf dem Rücken der Flüchtlinge
Ausländerrecht nach dem Fußballmotto:
„11 Freunde müßt Ihr sein …“


Als „perfiden Deal auf dem Rücken der Flüchtlinge“ bezeichnete Heiko Kauffmann, Sprecher der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL, die sich abzeichnende „Kompromißlinie“ der Länderinnenminister. PRO ASYL liegt der Entwurf für eine „Härtefallregelung für ausländische Familien mit langjährigem Aufenthalt“ vom 18. März 1996 vor. Gemäß diesem Entwurf soll es zu einer Altfallregelung für Familien, die vor dem 1. Juli 1990 eingereist sind, und für Alleinstehende, die vor dem 1. Januar 1987 eingereist sind, kommen. Neben diesen unverhältnismäßig langen Fristen werden weitere einschränkende Bedingungen wie ausreichender Wohnraum, Erwerbstätigkeit, keine wiederholten Asylfolgeanträge in dieser Zeit u. a. fixiert.

„Durch diese Konstruktion läuft die geplante Altfallregelung weitgehend ins Leere“, bewertete Heiko Kauffmann in einer ersten Stellungnahme den Entwurf. Völlig unverständlich sei, daß sich die SPD-regierten Länder im Gegenzug für solch eine Scheinlösung die Möglichkeit rauben ließen, sechsmonatige Abschiebestopps nach § 54 Absatz 1 Ausländergesetz zu erlassen. Dieser Paragraph solle nur noch in „Ausnahmetatbeständen für kurze Zeit und nach vorheriger Konsultation mit dem Bundesministerium des Innern und den Innenministerien der anderen Länder“ angewandt werden. Darüber hinaus behält sich der Bundesinnenminister vor, über die Erteilung seines Einvernehmens zur Verlängerung eines befristeten Abschiebestopps nur noch dann inhaltlich zu entscheiden, wenn 11 Bundesländer dies beantragen. Auch wenn dies der Fall sei, garantiere dies keineswegs eine positive Entscheidung. „Hier werden die letzten föderalistischen Elemente im Ausländerrecht zur Disposition des Innenministers gestellt nach dem Fußballmotto: 11 Freunde müßt Ihr sein – entscheiden aber tut Bundestrainer Kanther“, so Heiko Kauffmann.

Härtefallregelungen nach § 32 und § 34 Ausländergesetz sollen künftig nicht mehr in Betracht kommen, „insbesondere nicht für Bürgerkriegsflüchtlinge und für Antrag-steller aus der Bundesrepublik Jugoslawien“, so der Entwurf wörtlich. Kauffmann hierzu: „Damit wird der Rechtsbruch zwischen Bund und Ländern vertraglich vereinbart – mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist für diese im Ausländergesetz so nicht vorgesehenen Regelungen.“

Abschließend bewertete Kauffmann diese „Altfallregelung“ als eine „Miniaturlösung“, die ihren Name nicht verdiene. Die Bundesregierung versuche schonungslos, die anhaltende Schwäche der SPD und die Abkehr der FDP von einer liberalen Rechts-politik auszunutzen, um Gesetze zu verschärfen und Minderheiten pauschal in den Klammergriff zu nehmen. PRO ASYL appellierte an die SPD-geführten Länder, eine Altfallregelung durchzusetzen, die den humanitären Anforderungen eines langjährigen Aufenthaltes von Flüchtlingen entspricht. Hinsichtlich des Abschiebeschutzes von Flüchtlingen müsse die SPD dafür eintreten, daß die Bestimmungen des Ausländer-gesetzes endlich eingehalten und nicht weiter unterlaufen würden; dies betreffe u. a.

  • § 54 AuslG als Grundlage für geeignte Schutzmaßnahmen für gefährdete Flüchtlingsgruppen, von der die Innenminister der Bundesländer so gut wie keinen Gebrauch mehr machten,
  • die Beachtung von §53 Abs. 4 AuslG, der ein Abschiebungsverbot bei Gefahr von Menschenrechtsverletzungen vorsieht,
  • die Anwendung von § 53 Abs. 6 AuslG, wonach bei Gefahr für Leib und Leben von einer Abschiebung abgesehen werden kann.

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