Ohne Straftat in Haft gehalten
PRO ASYL macht sich für Abschiebehäftlinge stark
Frankfurter Rundschau
Von Pitt von Bebenburg
FRANKFURT k M., 20. März. In Deutschland sitzen Jahr für Jahr Tausende von Menschen bis zu 18 Monate lang in Haftanstalten, nur weil die Behörden sie außer Landes schaffen wollen. Diese Inhaftierten, die keinerlei Straftaten begangen haben, lebten unter Bedingungen, die häufig schlechter sind als die Haftbedingungen von Straftätern“, moniert die Arbeitsgemeinschaft „Pro Asyl“. Zum Antirassismus-Tag am heutigen Freitag startet sie deshalb eine Kampagne, die Sprecher Heiko Kaufmann am Donnerstag in Frankfurt am Main vorstellte.
Die Initiative setzt sich dafür ein, jene Ausländer, deren Abschiebung der Staat sichern will, in Wohnheimen statt in Haftanstalten unterzubringen. Dort dürften sie nicht langer als vier Wochen festgehalten werden. Wichtig sei, daß die Betroffenen nach Wunsch Besuch empfangen dürften. Die Ausländer müßten stets über den Grund ihrer Inhaftierung informiert werden und den Kontakt zu Dolmetscher sowie Anwalt haben. Im übrigen bedürfe es überhaupt einer gesetzlichen Regelung, wie Abschiebehaft ausgestaltet werden solle, fordert „Pro Asyl“.
Gemeinsam mit dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein legte die Initiative eine Dokumentation über die heutige Lage vor. Danach wird mit Ausländern, die kein Aufenthaltsrecht haben und nicht freiwillig ausreisen, in den Bundesländern sehr unterschiedlich verfahren, aber überall erheblich härter als von „Pro Asyl“ gefordert. In neun Bundesländern sei die Lage der Abschiebehäftlinge besonders schlecht, weil sie in normalen Gefängnissen untergebracht seien, so der Autor der Studie, Hubert Heinhold. Wie die verurteilten Straftäter durften sie oft nur einmal im Monat für eine Stunde Besuch empfangen, die Post werde zensiert. Zudem würden Abschiebehäftlinge nicht selten von Mitgefangenen drangsaliert. Berlin, Hamburg und Rheinland-Pfalz seien etwas fortschrittlicher; dort lebten Abschiebehäftlinge in eigenen Gefängnissen unter sich. Die übrigen Länder, darunter Hessen, kennen der Dokumentation zufolge beide Verfahren.