Drohszenarien der Regierung zurückgewiesen!
PRO ASYL: Nur ein humanes Verfassungsrecht
kann den inneren Frieden sichern!
„Nur ein humanes Verfassungsrecht kann den inneren Frieden sichern“, dies erklärte der Sprecher der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge, Heiko Kauffmann, zu den Einlassungen Innenminister Kanthers und anderer Unionspolitiker, die Feststellung der Verfassungswidrigkeit des neuen Asylrechts gefährde den inneren Frieden in Deutschland. Die Bundesregierung habe in Karlsruhe zwar viel Phantasie im Aufzeigen von Schreckenszenarien und Drohkulissen bewiesen, zu den Verfassungsbeschwerden und Vorwürfen eines erhöhten Gefährdungsrisikos und verminderten Rechtsschutzes für Flüchtlinge als Folge des neuen Asylrechts aber bisher nichts Substantielles vorgetragen.
PRO ASYL sieht seine Bedenken gegen einen der Kernpunkte des neuen Rechts, die Drittstaatenregelung, durch die Ausführungen des Schweizer Völkerrechtlers Prof. Walter Kälin, zur Gefahr von Kettenabschiebungen bestätigt. Auch die anderen Kernpunkte, das Konzept der „sicheren Herkunftsländer“ und die Flughafenregelung erwiesen sich zunehmend mehr „als gewollte Verhinderung der Inanspruchnahme des Asylrechts als Überlebensrecht für Flüchtlinge“, so Kauffmann.
PRO ASYL setze seine Hoffnung darauf, daß das Bundesverfassungsgericht seinen Blick weniger auf zweifelhafte Statistiken, sondern vielmehr auf die Fluchtursachen, Menschenrechtsverletzungen und den einzelnen Flüchtling lenke.
„Bei dem Verfahren vor dem höchsten deutschen Gericht geht es nicht um abstrakte Paragraphen, sondern um fünf exemplarische Fälle von Flüchtlingsschicksalen, hinter denen die begründete Furcht und Verzweiflung vieler bedrohter und heimatloser Einzelner steht“, erklärte Kauffmann.