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18.04.1995

Altersbestimmung bei Flüchtlingskindern
Nach Einstellung des Zwangsröntgens wird jetzt „über den Daumen gepeilt“


Fortgesetzte Verstöße gegen Kindeswohl und Kinderrechte wirft die bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL dem Bundesgrenzschutz am Flughafen Frankfurt Main vor.

Wie der Sprecher von PRO ASYL, Heiko Kauffmann, am Dienstag mitteilte, sei die rechtswidrige Praxis des BGS, die Bestimmung des Lebensalters und damit der Verfahrensfähigkeit durch Röntgenaufnahmen der Handwurzelknochen vorzunehmen, eingestellt. Statt dessen würden nun in absurder Weise Flüchtlingskinder Mitarbeitern des BGS und des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge gegenüber gestellt, die ihr Alter zu schätzen hätten. Im Fall eines türkischen Minderjährigen seien es vier Mitarbeiter des BGS, drei Mitarbeiter des Bundesamtes und der in der Sache zuständige Sachbearbeiter des Bundesamtes gewesen, die sich an dieser „Altersbestimmung per Augenschein“ beteiligt hätten.

„Weiterhin bestimmt nicht das Kindeswohl das Handeln des BGS am Flughafen, sondern sein Interesse, Minderjährige um jeden Preis dem Flughafenschnellverfahren unterziehen zu können“, erklärte Kauffmann. In einem Verwaltungsgerichtsbeschluß sei festgestellt worden, daß die Kinderräume des Grenzschutzamtes für die Unterbringung von Kindern nicht und für die Unterbringung von Jugendlichen in Ausnahmefällen und nur für die Dauer von höchstens zwei Übernachtungen geeignet seien. Trotzdem habe der BGS auch danach Minderjährige über mehrere Tage hinweg in seinen Räumen in völliger Isolation verwahrt.

PRO ASYL fordert den Bundesgrenzschutz und die Bundesbehörden eindringlich auf,

  • das Festhalten und Einsperren von Kindern in den Räumen des BGS sofort zu unterlassen,
  • die ungeeigneten und rechtswidrigen Altersbestimmungen bei minderjährigen Flüchtlingen, ob per Röntgenaufnahme oder per Augenschein, unverzüglich einzustellen,
  • ohne Vorliegen eines handfesten Gegenbeweises der Altersangabe der Kinder zu folgen,
  • Kinder und Jugendliche zur sorgfältigen und kompetenten Aufklärung der Sachverhalte und zur kindgemäßen Unterbringung und Betreuung der Clearingstelle in Kronberg zu überstellen.

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