12.05.1998
Mißhandelter Flüchtling kehrt heute nach Deutschland zurück
Mehmet Ali Akbas wurde nach seiner
Abschiebung in der Türkei schwer gefoltert
Bundesregierung bestätigt Folterungen und erteilt Einreiseerlaubnis
PRO ASYL und Flüchtlingsräte fordern Abschiebungsstopp
für Kurdinnen und Kurden aus der Türkei
Einladung zum Pressegespräch
Erst Spuren der Folter reichen deutschen Behörden als Beleg für Folter – Frankfurter Rundschau vom 13.5.1998
Abgeschoben. In Istanbul gefoltert. Zurückgeholt – Die Tageszeitung vom 13.5.1998
Foto: Mehmet Ali Akbas auf dem Flughafen Frankfurt
Der am 15. Januar 1998 aus Niedersachsen in die Türkei abgeschobene kurdische Flüchtling Mehmet Ali Akbas, der in der Türkei festgenommen und nachweislich schwer gefoltert wurde, kehrt nach einer fast viermonatigen Odyssee heute, am 12. Mai 1998, nach Deutschland zurück. Der Fall des kurdischen Flüchtlings, der heute um 11.30 Uhr auf dem Flughafen in Frankfurt landet, macht deutlich, daß die mit Asylsachen betrauten Behörden und Gerichte das Asylrecht zunehmend restriktiver auslegen und damit eine Gefährdung von Leib und Leben der betroffenen Flüchtlinge zumindest fahrlässig in Kauf nehmen.
Mehmet Ali Akbas ist nicht der erste Flüchtling aus der Türkei, der nach seiner Abschiebung Mißhandlungen ausgesetzt war. Flüchtlingsorganisationen sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben in der Vergangenheit mehrfach auf das Schicksal von Flüchtlingen hingewiesen, die nach ihrer Abschiebung inhaftiert, gefoltert, ja sogar ermordet wurden. Entsprechende Berichte wurden von der Bundesregierung als „nicht belegt“ abgewertet, in die Bundesrepublik zurückfliehende Flüchtlinge oftmals auch von den Verwaltungsgerichten als unglaubwürdig angesehen.
Es ist im Fall Akbas gelungen, die Mißhandlungen und Verfolgungsmaßnahmen gegen den Kurden lückenlos zu recherchieren und eindeutige Belege für Folterungen vorzulegen. Selbst Bundesinnenminister Kanther, der die Rückkehr von Mehmet Ali Akbas zeitweilig blockierte, beugte sich schließlich der erdrückenden Beweislast und stimmte einer Wiedereinreise zu. Dennoch scheiterte die Ausreise aus der Türkei zunächst an der Weigerung der türkischen Behörden. Erst nach einer dramatischen Flucht des Herrn Akbas über die Grüne Grenze nach Griechenland konnte die Rückkehr nach Deutschland schließlich gelingen.
Aus dem Schicksal des Kurden Mehmet Ali Akbas müssen Konsequenzen für die deutsche Asylpraxis gezogen werden. Einzelheiten zum Fall und unsere Forderungen möchten wir nach der Landung des Flüchtlings auf dem Rhein-Main-Flughafen darstellen. Wir laden Sie deshalb ein zu einem
Pressegespräch
am 12. Mai 1998, 13.00 Uhr
im Flughafen Frankfurt, Terminal 1, Abflughalle B
Raum 201.2127
Gesprächsteilnehmer/innen sind:
Mehmet Ali Akbas
Heiko Kauffmann, Sprecher von PRO ASYL
Kai Weber, Niedersächsischer Flüchtlingsrat
Silke Stokar, MdL Bündnis 90/Die Grünen
