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07.03.1996

Internationaler Frauentag am 8. März
PRO ASYL: Mißachtung frauenspezifischer
Verfolgung ist Form staatlicher Diskriminierung


Anläßlich des internationalen Frauentages am 8. März hat die bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL die Forderung bekräftigt, geschlechtsspezifische Formen der Verfolgung wie die Vergewaltigung von Frauen zur Erreichung von Kriegszielen, endlich als Asylgrund anzuerkennen.

Der Sprecher von PRO ASYL, Heiko Kauffmann, erklärte dazu: „Daß geschlechtsspezifische Verfolgungsgründe in den Verfahren zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft noch immer unzureichend oder gar nicht einbezogen werden und auch der Einsatz sexueller Gewalt als Kriegswaffe – wie in Bosnien-Herzegowina – nicht zur Asylanerkennung führen, ist selbst eine eklatante Form politischer, staatlicher und rechtlicher Diskriminierung von Frauen“. Bereits in Artikel 27 des Genfer Abkommens zum Schutz von Zivilpersonen … von 1949 sei das Gebot besonderen Schutzes für Frauen gegen Vergewaltigung, Zwangsprostitution und sexuelle Gewalt formuliert worden.

Obwohl die Bundesregierung sich rhetorisch auf internationalem Parkett für die Rechte der Frauen einsetzte, fänden die Opfer dieser Menschenrechtsverletzungen, die in Deutschland Zuflucht suchten, hier keinen hinreichenden Schutz. „Die frauenfeindliche Ausgestaltung und der Ausgang vieler Asylverfahren belegen tagtäglich die offenkundige Mißachtung der Würde von Flüchtlingsfrauen in Deutschland“, erklärte Heiko Kauffmann.

Als Beispiele nannte Kauffmann * eine Frau aus Sri Lanka, der man das Kind aus dem Arm schoß, die anschlie-ßend vergewaltigt und mit dem Leben bedroht wurde; * eine Frau, die wegen Ehebruchs im Iran gesteinigt werden sollte; * eine Frau aus dem Sudan, die vor erzwungener Beschneidung und Zwangsverheiratung nach Deutschland geflohen ist: * die Vorsitzende der Müttersektion einer Oppositionspartei in Zaire, die verhaf-tet, im Gefängnis mißhandelt und vergewaltigt wurde. * Eine 21jährige Kurdin, die nach Verhaftung und Mißhandlung 1994 nach Deutschland floh, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die nach der Abschiebung in die Türkei dort erneut vom türkischen Militär verhaftet und brutal gefoltert wurde und nach erneuter Flucht nach Deutschland gezwungen ist, hier „illegal“ im Untergrund zu leben. „In all diesen Fällen, die für viele Tausende anderer stehen, handelt es sich um schwerste Flüchtlingsschicksale von Frauen – aber sie alle erhalten in Deutschland kein Asyl“, sagte Kauffmann. Die erschreckende Verbreitung des Einsatzes sexueller Gewalt und die an Frauen und Mädchen in den letzten Jahren (nicht nur im ehemaligen Jugoslawien) verübten Grausamkeiten haben in vielen Ländern ein Umdenken eingeleitet. So würden in den USA, Kanada und seit August 1995 in Österreich frauenspezifische Verfolgungsgründe zur Asylanerkennung führen.

Kauffmann appellierte an das Parlament und an die Bundesregierung, die papierenen Absichtserklärungen endlich in verantwortliches politisches Handeln und konkrete Schutzmaßnahmen für Flüchtlingsfrauen in Deutschland umzusetzen.


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