TAG DES FLÜCHTLINGS 1998
Kurzinformationen zu der Situation
in den Hauptherkunftsländern von Flüchtlingen
Herausgegeben zum Tag des Flüchtlings am 2. Oktober 1998
Herausgeber: PRO ASYL, Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge mit freundlicher Unterstützung der Deutschen Stiftung für UNO- Flüchtlingshilfe e. V., dem Deutschen Caritasverband e. V., dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Jugend, Familie und Gesundheit und dem Interkulturellen Beauftragten der Ev. Kirche in Hessen und Nassau.
Der Tag des Flüchtlings findet im Rahmen der Woche der ausländischen Mitbürger (27. September bis 3. Oktober 1998) statt und wird von PRO ASYL in Zusammenarbeit mit dem Ökumenischen Vorbereitungsausschuß zur Woche der ausländischen Mitbürger vorbereitet.
INHALT
- I. WER MENSCHENRECHTE VERGISST, VERGISST SICH SELBST.
- Initiativen zum Tag des Flüchtlings 1998
- UN-Kritik an Deutschland
- Menschenrechte und Asyl – Hubert Heinhold
- siehe auch: Europas neuer Pförtner (Beat Leuthardt)
- »Wer Menschenrechte vergißt, vergißt sich selbst.« Mindestanforderungen an ein neues Asylrecht
- Die Ausländerpolitik neu gestalten – Nein zu Fremdenfeindlichkeit und Rassismus
- Der Einstieg in den Ausstieg aus dem Völkerrecht
- Kinderflüchtlinge – Flüchtlingskinder
- »Verfolgte Frauen schützen!« Zwischenbilanz und Perspektiven der Kampagne
- Europäisches Parlament: Entschließung zur Achtung der Menschenrechte in der Europäischen Union
- Menschenrechte – Kein Thema für Deutschland?
- II. RECHTLOS IN DEUTSCHLAND
- Leben in der Illegalität – Eine Bestandsaufnahme
- Schlepper, Schleuser, …. – Von Fluchthelfern und Wegelagerern
- III. SOZIAL AUSGEGRENZT
- Gängelung, Entmündigung, Entrechtung, Aushungerung – Die Realität des Asylbewerberleistungsgesetzes
- Ausgrenzung kommt von oben – Kontinuitäten der Sozialpolitik von Weimar bis heute
- Die erfundene Massenflucht
- IV. DER EINZELFALL ZÄHLT
- Bundesarbeitsgemeinschaft »Asyl in der Kirche« ausgezeichnet
- Kurdische Flüchtlinge aus dem Irak – Ein Beispiel für die Entrechtung von Schutzsuchenden
- Kurzinformationen zu der Situation in den Hauptherkunftsländern von Flüchtlingen
- Der Widerstand der Nonnen von Dinklage gegen den Bruch eines Kirchenasyls
- Entscheidungsdruck und rassistische Textbausteine – die Anhörung von Asylsuchenden beim Bundesamt
- Gewalttätiger Abschiebealltag
- Gefangener des Verfahrens – Tutsi als Buchautor
- »Kurdische Männer halten viel aus«
Statistik der Hauptherkunftsländer 1997
Statistik: Jugoslavien | Türkei | Afghanistan | Sri Lanka
Jugoslawien
Die Mehrzahl der Flüchtlinge aus Jugoslawien (Statistik) gehört ethnischen Minderheiten an, vor allem befinden sich unter ihnen Kosova-Albanerinnen und -Albaner. Diese stellten im ehemaligen Jugoslawien die drittgrößte Ethnie. Der Autonomiestatus der Provinz Kosova war in der Verfassung verankert. 1990 machte sich die serbische Regierung an die Realisierung der bereits zuvor proklamierten »Wiedervereinigung Serbiens«. Die Autonomie Kosovas wurde unter eklatantem Bruch der noch gültigen jugoslawischen und serbischen Verfassung annulliert. Massenproteste wurden blutig niedergeschlagen. Es begann die verstärkte Durchsetzung einer nationalistischen serbischen Politik, die Kosova-Albanerinnen und -Albaner, immerhin 90% der Bevölkerung, zunehmend von jeglicher Mitsprache in Politik, Wirtschaft und Verwaltung ausschloß. Im Rahmen einer Serbisierungskampagne wurden Hunderttausende von Arbeiterinnen und Arbeitern albanischer Nationalität ohne Recht auf Arbeits losengeld oder Unterstützung entlassen.
Wirtschaftliche Schikanen bis hin zur Existenzvernichtung waren neben systematischer politischer Verfolgung, Inhaftierungen und Mißhandlungen ein wesentlicher Bestandteil der Vertreibungspolitik. Aus dem Gesundheits- und dem Bildungswesen sind Albanerinnen und Albaner ebenfalls fast völlig ausgeschlossen. In der Folge entstanden albanische »Parallelstrukturen«, um wenigstens eine Basisversorgung sicherzustellen. Nationale und internationale Menschenrechtsorganisationen haben eine Vielzahl von Fällen von Menschenrechtsverletzungen dokumentiert. Der jahrelange gewaltfreie Widerstand der Kosova-Albaner/innen ist nicht durch eine entsprechende internationale Unterstützung ihrer Forderungen oder durch konsequenten Druck auf die jugoslawische Regierung, die Menschenrechte einzuhalten, honoriert worden, so daß sich ein Teil der albanischen Opposition zunehmend radikalisiert.
Berichte des Auswärtigen Amtes haben Menschenrechtsverletzungen und Gewalt von staatlicher Seite in den letzten Jahren verharmlost. Die deutsche Asylrechtsprechung verneint die Gruppenverfolgung von Kosova- Albanerinnen und -Albanern mit dem zentralen Argument: Eine hinreichende Verfolgungsdichte könne nicht festgestellt werden. Auch Deserteure und Wehrdienstverweigerer werden in der Regel nicht anerkannt. Asylanerkennungen gibt es nur noch in einer relativ geringen Zahl von Fällen, in denen eine individuelle Verfolgung glaubhaft gemacht werden kann.
Trotz der katastrophalen Menschenrechtslage in Kosova hat die Bundesregierung ein Rückübernahmeabkommen mit der Bundesrepublik Jugoslawien geschlossen, das mehr als hunderttausend Flüchtlinge aus Kosova betrifft. Auf der Basis dieses Abkommens werden Kosova-Albaner/innen in großer Zahl abgeschoben. Dabei ist es zu einer Vielzahl von Mißhandlungen von Rückkehrern und Rückkehrerinnen gekommen, die auch dokumentiert sind.
Türkei
Im Zeitraum von 1980 bis 1997 sind mehr als 300.000 Asylsuchende aus der Türkei (Statistik) nach Deutschland gekommen. Eine erste größere Fluchtwelle gab es nach dem Militärputsch im Jahre 1980, als Hunderttausende festgenommen, verhaftet, gefoltert und mißhandelt wurden. Die Zahl nahm wieder zu, als sich seit Mitte der 80er Jahre die Situation in Kurdistan in Richtung auf einen regelrechten Krieg verschärfte. Die Türkei vertritt seit ihrer Gründung in der Kurdenfrage eine Politik der kulturellen und politischen Zwangsassimilation. Die Kurdinnen und Kurden haben zwei Drittel der letzten 70 Jahre unter Kriegsrecht oder im Ausnahmezustand verbracht. Unter dem Vorwand des Kampfes gegen die PKK richten sich militärische Aktionen und Menschenrechtsverletzungen gegen die ganze kurdische Bevölkerung der Region. Mehr als 3.000 Dörfer und Siedlungen wurden dem Erdboden gleichgemacht, allein in den letzten 10 Jahren soll es mehr als 30.000 Opfer gegeben haben.
In großen Teilen Kurdistans ist die Lebensgrundlage der Bevölkerung vernichtet. Nach Schätzungen des staatlichen türkischen Statistikinstitutes ziehen täglich 9.000 Menschen aus dem Osten der Türkei in Großstädte um. Bis zur Jahrtausendwende werden nach Hochrechnungen mehr als 9 Millionen Menschen ihre Heimatorte verlassen haben. In diesem zunehmend entvölkerten Land steht etwa die Hälfte der türkischen Armee. Hinzu kommen Dorfschützer, die zur Zusammenarbeit mit der Armee gezwungen werden. Auch der PKK-Guerilla werden von Menschenrechtsorganisationen massive Menschenrechtsverletzungen zur Last gelegt.
Aber nicht nur Kurdinnen und Kurden, auch andere Kritiker/innen der türkischen Regierung, Journalistinnen und Journalisten, Gewerkschafter/innen und Mitglieder verbotener Parteien befinden sich als Opfer politischen Strafrechtes in Haft. Eine Fülle von Gesinnungsstraftatbeständen, wie etwa die Verbreitung »separatistischer Propaganda«, wird mit langjährigen Haftstrafen bedroht. Türkische Gesetze enthalten allein 152 Bestimmungen zur Einschränkung der Meinungsfreiheit. Folter in Polizeigewahrsam und in Haftanstalten ist an der Tagesordnung.
Die Anerkennungsquote für Kurdinnen und Kurden aus der Türkei im deutschen Asylverfahren war in den vergangenen Jahren relativ hoch. Allerdings gehen die Verwaltungsgerichte überwiegend davon aus, daß Kurdinnen und Kurden in der Westtürkei eine Existenzmöglichkeit haben, selbst wenn sie im Osten als Gruppe verfolgt werden. Sie müssen deshalb in der Regel glaubhaft machen, persönlich politisch verfolgt worden zu sein. Die Situation in den westtürkischen Großstädten wird jedoch für die kurdische Bevölkerung durch die große Zahl Vertriebener und Entwurzelter immer problematischer. Zu fragen ist auch, ob eine solche Rechtsprechung nicht mit dazu beiträgt, den Vertreibungsprozeß, dem die Menschen zum Opfer fallen, zu legitimieren.
Afghanistan
In Afghanistan (Statistik) herrscht seit mehr als 15 Jahren Bürgerkrieg. Nach Jahren wechselnder militärischer Erfolge der verschiedenen Mudschaheddin- Parteien beherrschen seit 1996 die Taliban-Milizen einen Großteil des Staatsgebietes. Ausgebildet in Pakistan, aber offensichtlich auch bewaffnet und eingesetzt als Ordnungsmacht zum Zweck der Durchsetzung US-amerikanischer Ölinteressen, haben sie in ihrem Herrschaftsgebiet einen Gottesstaat radikal islamischer Prägung errichtet, neben dem das iranische Regime vergleichsweise liberal wirkt. Auffällig ist besonders ihre rigide Reglementierung des Alltags, angeblich nach den islamischen Grundsätzen der Sharia, in Wahrheit im Rahmen einer hausgemachten Islam-Interpretation kruden Zuschnitts.
Besonders betroffen von dieser engstirnigen Religionsinterpretation sind Frauen, denen faktisch die Berufsausübung verboten wurde, die weitgehend aus der Öffentlichkeit verbannt sind und kaum noch Zugang zu medizinischer Versorgung haben. Von einem Teil der afghanischen Bevölkerung wird die brutale und nicht hinterfragbare Machtausübung der Taliban hingenommen, weil sie als Ordnungsmacht die jahrelange kriegsbedingte Unsicherheit in vielen Regionen beendet haben. Viele andere Menschen ziehen jedoch aus Angst, als Taliban- Gegner/innen, Angehörige anderer Mudjaheddin-Fraktionen oder angebliche frühere Parteigänger/innen der afghanischen Zentralregierung verfolgt zu werden, die Flucht vor. Seit vielen Jahren gehören Afghaninnen und Afghanen in ihren Nachbarländern zu den größten Flüchtlingsbevölkerungen der Welt. Im Iran befanden sich Anfang 1997 etwa 2 Millionen Afghaninnen und Afghanen, in Pakistan etwa 1,2 Millionen.
Im Asylverfahren in Deutschland werden Afghaninnen und Afghanen zunehmend Opfer der Doktrin: »Wo kein Staat, da auch keine staatliche Verfolgung.« Mit diesem Argument erhalten Flüchtlinge aus Afghanistan oft nicht einmal einen Abschiebungsschutz, auch wenn dem Regime der Taliban schwerste Menschenrechtsverletzungen nachgewiesen werden können. Obwohl die Taliban in ihrem Machtbereich ein weitgehendes Machtmonopol besitzen und eine Vielzahl staatlicher Funktionen wahrnehmen, ist das Bundesverwaltungsgericht der Auffassung, daß eine dauerhafte Gebietsgewalt, wie sie das Kennzeichen eines Staates ist, nicht existiert.
Sri Lanka
Seit über 15 Jahren dauert der Bürgerkrieg zwischen Singhalesen und Tamilen im Norden Sri Lankas (Statistik) an. Als Reaktion auf langjährige Unterdrückung und Diskriminierung ist das Ziel der radikalen Tamilenorganisationen die Anerkennung als Nation und das Recht auf Selbstbestimmung. Der srilankische Staat setzt seit 1995 verstärkt auf militärische Großoffensiven, die mehrere Massenfluchtwellen der Zivilbevölkerung innerhalb des Landes ausgelöst haben. Regierung und Militärs Sri Lankas versuchen, der Guerillabewegung der »Tamilentiger« die Grundlage zu entziehen, indem der Druck gegen die tamilische Zivilbevölkerung in den von den Rebellinnen und Rebellen kontrollierten Gebieten erhöht, ihr Lebensraum verwüstet wird. Ansätze einer Kompromißlösung zur Versöhnung der beiden Volksgruppen werden sowohl von Regierungsseite als auch von den separatistischen Gruppierungen erstickt.
Internationale Menschenrechtsorganisationen berichten über schwerste Menschenrechtsverletzungen durch beide Konfliktparteien. Dazu gehören auf der Regierungsseite Exekutionen ohne Gerichtsverfahren und »Verschwindenlassen« von Menschen, willkürliche Morde an Zivilistinnen und Zivilisten sowie Folterungen durch Armeeangehörige. Auch die »Tamilentiger« werden verantwortlich gemacht für die vorsätzliche und willkürliche Ermordung singhalesischer Zivilpersonen, die Anwendung von Folter und groß angelegte Massaker bei der Besetzung von Dörfern. Im deutschen Asylverfahren haben aus Sri Lanka geflohene Tamilinnen und Tamilen seit Jahren relativ schlechte Chancen. Die von allen Seiten berichteten Menschenrechtsverletzungen sind nach Auffassung der Gerichte keine asylerhebliche politische Gruppenverfolgung. Die an der tamilischen Bevölkerung verübten Rechtsgutverletzungen werden als im Rahmen von Bürgerkriegsauseinandersetzungen vorkommende »landesübliche« Beeinträchtigungen dargestellt.
Den mehrfachen Ankündigungen der Regierung, die Menschenrechtssituation verbessern zu wollen, wird Glauben geschenkt, ohne daß sich die Situation tatsächlich gebessert hat. Geflohene Tamilinnen und Tamilen, so wird argumentiert, könnten in anderen Regionen des Landes, so im Süden oder im Großraum der Hauptstadt Colombo, ohne Gefährdung leben. Demgegenüber wird jedoch von Menschenrechtsorganisationen berichtet, daß es immer wieder in großem Maße zur Verhaftung von Tamilinnen und Tamilen auch in diesen Regionen kommt. Die Regierung rechtfertigt solches als Sicherheitsmaßnahmen gegen »Tiger-Anschläge«. Abschiebungen von abgelehnten Asylsuchenden nach Sri Lanka sind an der Tagesordnung.
Irak
HAUPTHERKUNFTSLÄNDER 1997
Krisenregionen
Quelle:BMI Grafik:PRO ASYL
INFO: 1997 haben 104.353 Personen in der Bundesrepublik Asyl beantragt. Aus der Türkei waren es überwiegend Kurden, aus der BR YU vornehmlich Kosovo-Albaner.
1996
ANTEILE VON EINZELLÄNDERN 1997
Quelle:BMI Grafik:PRO ASYL
INFO: In der Türkei sind die Kurden eine unterdrückte Minderheit, der die wirtschaftlichen Grundlagen in der Heimat mehr und mehr entzogen werden. Auch die Albaner im Kosovo erfahren sich als unterdrückte Volksgruppe in der von den Serben dominiersten Bundesrepublik Jugoslawien. Beide Volksgruppen haben durch die Arbeitsmigration nach Deutschland besondere familiäre und kulturelle Bindungen dorthin.
1996
ENTSCHEIDUNGEN DES BUNDESAMTES 1997
Quelle:BMI Grafik:PRO ASYL
INFO: 101% ergeben sich durch Rundungen der Prozentsaetze. – Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hat insgesamt 170.801 Anträge bearbeitet. Der Abschiebungsschutz nach §51 wird gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt. Man bezeichnet ihn auch als das kleine Asyl. Bei 2.768 Personen hat das Bundesamt Abschiebungshindernisse im Sinne von §53 des Ausländergesetzes festgestellt. Dies ist formell keine Anerkennung als politischer Flüchtling, bietet aber einen Abschiebungsschutz.
1996
ENTSCHEIDUNGEN DES BUNDESAMTES 1997
Quelle:BMI Grafik:PRO ASYL
INFO: Ohne die anderweitigen Erledigungen, die 30% der bearbeiteten Asylanträge ausmachen, ändert sich die Anerkennungsquote deutlich. Nimmt man noch die Ablehnungen hinzu, bei denen das Bundesamt Abschiebungshindernisse im Sinne von § 53 des Ausländergesetzes festgestellt hat, wird bei 17,4% der entschiedenen Fälle eine Schutzwürdigkeit festgestellt. Das entspricht zwar bei weitem nicht der Fluchtrealität, unterscheidet sich aber von der offiziellen Quote von 4,9% asylberechtigten und 5,7% vor Abschiebung geschützten Menschen.
FLÜCHTLINGE ANZAHLEN UND STAUTUS 1997
Quelle:BMI Grafik:PRO ASYL
Stand: 31.12.1996 insgesamt: 1,6 Mio.
INFO: Die verschiedenen Flüchtlingskategorien sind im Bericht des Bundesinnenministeriums vom Juli 1997 aufgeführt und inhaltlich erläutert. Inzwischen ist allerdings die Zahl der bosnischen Bürgerkriegsflüchtlinge um mehr als 100.000 gesunken (Jan. 1998).
Quelle:BMI Grafik:PRO ASYL
Stand: 31.12.1996 insgesamt: 1,6 Mio.
Zahl und Status der Flüchtlinge in Deutschland
Bericht des Bundesinnenministeriums vom Juli 1997
Bericht des Bundesinnenministeriums vom Juli 1997
Im einzelnen:
(Personen, die vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge oder von einer verwaltungsgerichtlichen Instanz als asylberechtigt nach Art: 16a des Grundgesetzes anerkannt worden bzw. als im Ausland anerkannte Flüchtlinge Asylberechtigten gleichgestellt sind)
Quelle: Ausländerzentralregister
(nachgezogene Ehegatten und Kinder von Asylberechtigten, die keinen Antrag auf Familienasyl gestellt haben)
Schätzung
(Personen, die Abschiebungsschutz genießen, weil im Heimatstaat ihr Leben oder ihre Freiheit wegen ihrer Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung bedroht ist)
(Ausländer, die im Rahmen einer humanitären Hilfsaktion der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen worden sind
Quelle: zum Teil Ausländerzentralregister: zum Teil Schätzung
(Personen, die eine besonders geschützte Rechtsstellung nach dem Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer innehaben)
Quelle: Ausländerzentralregister
(Ausländer, die sich in der Bundesrepublik Deutschland auf Art. 16a des Grundgesetzes berufen oder wegen politischer Verfolgung Abschiebeschutz nach § 51 Abs. 1 des Ausländergesetzes begehren und deren Verfahren noch nicht bestands- oder rechtskräftig abgeschlossen ist.)
Quelle: Ausländerzentralregister
(Personen, die sich auf der Grundlage einer Verpflichtungserklärung nach § 84 AuslG in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, Personen, die im Rahmen einer gemeinsamen Aufnahmeaktion von Bund und Ländern auf der Grundlage des § 32 AusIG aufgenommen wurden und Personen, die aufgrund der Anordnung nach § 54 AuslG geduldet werden sowie rd. 20.000 Asylbewerber aus Bosnien-Herzegowina, die in der o.a. Zahl der Asylbewerber enthalten sind)
Länderbefragung im September 1996. 345.000 Flüchtlinge: davon dürften bis Ende 1996 ca. 15.000 Flüchtlinge in ihre Heimat zurückgekehrt sein
(Schätzung)
(Personen, die keinen Asylantrag gestellt haben oder deren Asylantrag abgelehnt worden ist, denen aber aus humanitären oder politischen Gründen die Rückkehr in ihre Heimat nicht zugemutbar ist, sowie Personen, die ursprünglich aus diesen Gründen Aufnahme gefunden haben und sich noch immer im Bundesgebiet aufhalten.)
Schätzung auf der Grundlage von Angaben des Ausländerzentralregisters.
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