TAG DES FLÜCHTLINGS 1998
Kritik an Deutschland
Herausgegeben zum Tag des Flüchtlings am 2. Oktober 1998
Herausgeber: PRO ASYL, Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge mit freundlicher Unterstützung der Deutschen Stiftung für UNO- Flüchtlingshilfe e. V., dem Deutschen Caritasverband e. V., dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Jugend, Familie und Gesundheit und dem Interkulturellen Beauftragten der Ev. Kirche in Hessen und Nassau.
Der Tag des Flüchtlings findet im Rahmen der Woche der ausländischen Mitbürger (27. September bis 3. Oktober 1998) statt und wird von PRO ASYL in Zusammenarbeit mit dem Ökumenischen Vorbereitungsausschuß zur Woche der ausländischen Mitbürger vorbereitet.
INHALT
- I. WER MENSCHENRECHTE VERGISST, VERGISST SICH SELBST.
- Initiativen zum Tag des Flüchtlings 1998
- UN-Kritik an Deutschland
- Menschenrechte und Asyl – Hubert Heinhold
- siehe auch: Europas neuer Pförtner (Beat Leuthardt)
- Die Auseinandersetzung mit Kanthers Flüchtlingswelle
- »Wer Menschenrechte vergißt, vergißt sich selbst.« Mindestanforderungen an ein neues Asylrecht
- Die Ausländerpolitik neu gestalten – Nein zu Fremdenfeindlichkeit und Rassismus
- Der Einstieg in den Ausstieg aus dem Völkerrecht
- Kinderflüchtlinge – Flüchtlingskinder
- »Verfolgte Frauen schützen!« Zwischenbilanz und Perspektiven der Kampagne
- Europäisches Parlament: Entschließung zur Achtung der Menschenrechte in der Europäischen Union
- Menschenrechte – Kein Thema für Deutschland?
- II. RECHTLOS IN DEUTSCHLAND
- Leben in der Illegalität – Eine Bestandsaufnahme
- Schlepper, Schleuser, …. – Von Fluchthelfern und Wegelagerern
- III. SOZIAL AUSGEGRENZT
- Gängelung, Entmündigung, Entrechtung, Aushungerung – Die Realität des Asylbewerberleistungsgesetzes
- Ausgrenzung kommt von oben – Kontinuitäten der Sozialpolitik von Weimar bis heute
- Die erfundene Massenflucht
- IV. DER EINZELFALL ZÄHLT
- Bundesarbeitsgemeinschaft »Asyl in der Kirche« ausgezeichnet
- Kurdische Flüchtlinge aus dem Irak – Ein Beispiel für die Entrechtung von Schutzsuchenden
- Kurzinformationen zu der Situation in den Hauptherkunftsländern von Flüchtlingen
- Der Widerstand der Nonnen von Dinklage gegen den Bruch eines Kirchenasyls
- Entscheidungsdruck und rassistische Textbausteine – die Anhörung von Asylsuchenden beim Bundesamt
- Gewalttätiger Abschiebealltag
- Gefangener des Verfahrens – Tutsi als Buchautor
- »Kurdische Männer halten viel aus«
Der UN-Sonderberichterstatter über gegenwärtige Formen des Rassismus, der Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und verwandter Intoleranz hat in seinem Bericht über seine Reise nach Deutschland vom 18. –27. September 1995 sowohl das Flughafenverfahren als auch die Situation in Hafteinrichtungen kritisiert und gefordert:
»Es ist angebracht, die Asylanträge genauer zu prüfen, um so weit wie möglich dem ›Flughafenverfahren‹ seine Eigenschaft des kurzen Prozesses zu nehmen, insbesondere in bezug auf Asylsuchende aus der südlichen Hemisphäre, die heimlichen Einwanderern gleichgestellt werden.
Es wäre angebracht, die Lebensbedingungen in den Hafteinrichtungen (orig.: ›centre de rétention‹) zu verbessern und bei der Rückführung sogenannter illegaler Einwanderer Menschlichkeit zu beweisen.«
Der Ausschuß zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe des Europarats hat in seinem Bericht über Deutschland vom 11. September 1996 gesagt:
» …Der Ausschuß hat betont, daß eine Justizvollzugsanstalt per definitionem nicht ein geeigneter Ort ist, um eine Person festzuhalten, die weder in dem Verdacht steht, eine Straftat begangen zu haben, noch deswegen verurteilt worden ist. (…) Soweit es für notwendig gehalten wird, Personen nach dem Ausländergesetz die Freiheit zu entziehen, sollten sie in eigens zu diesem Zweck eingerichteten Zentren untergebracht werden, die materielle Be dingungungen und Vollzugsformen bieten, die
ihrer Rechtsstellung entsprechen.« Auch der UN- Ausschuß für die Rechte des Kindes hat in seinem Bericht vom 18. Dezember 1995 große Sorge über die Situation in Deutschland geäußert:
»Der Ausschuß ist weiterhin darüber im Zweifel, ob die besonderen Bedürfnisse und Rechte von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern genügend berücksichtigt werden. Verwaltungsvorschriften für Asylbewerberkinder, besonders bezüglich der Familienzusammenführung, der Abschiebung in sichere Drittstaaten und der ›Flughafenregelung‹, geben Anlaß zur Sorge. Diesbezüglich stellt der Ausschuß fest, daß die Sicherheiten der Artikel 2, 3, 12, 22 und 37( d) der Konvention offensichtlich nicht garantiert werden und man sich nicht genügend bemüht, die Artikel 9 und 10 anzuwenden. Der Ausschuß stellt auch mit Besorgnis fest, daß die medizinische Versorgung von Asylbewerberkindern nicht den Vorschriften der Artikel 2 und 3 der Konvention entspricht. (…) Ebenso müssen die Regelungen über die Abschiebung von Kindern in sichere Drittstaaten, über Familienzusammenführung und die ›Flughafenregelung‹ mit den Vorschriften und Grundsätzen der Konvention, insbesondere der Artikel 2, 3, 5, 9 §3, 10, 12, 22 und 37, in Übereinstimmung gebracht werden.«