Generic selectors
Nur exakte Ergenisse
Suchen in Titel
Suche in Inhalt
Post Type Selectors

TAG DES FLÜCHTLINGS 1998

Kritik an Deutschland

Herausgegeben zum Tag des Flüchtlings am 2. Oktober 1998

Herausgeber: PRO ASYL, Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge mit freundlicher Unterstützung der Deutschen Stiftung für UNO- Flüchtlingshilfe e. V., dem Deutschen Caritasverband e. V., dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Jugend, Familie und Gesundheit und dem Interkulturellen Beauftragten der Ev. Kirche in Hessen und Nassau.

Der Tag des Flüchtlings findet im Rahmen der Woche der ausländischen Mitbürger (27. September bis 3. Oktober 1998) statt und wird von PRO ASYL in Zusammenarbeit mit dem Ökumenischen Vorbereitungsausschuß zur Woche der ausländischen Mitbürger vorbereitet.

INHALT

Der UN-Sonderberichterstatter über gegenwärtige Formen des Rassismus, der Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und verwandter Intoleranz hat in seinem Bericht über seine Reise nach Deutschland vom 18. –27. September 1995 sowohl das Flughafenverfahren als auch die Situation in Hafteinrichtungen kritisiert und gefordert:

»Es ist angebracht, die Asylanträge genauer zu prüfen, um so weit wie möglich dem ›Flughafenverfahren‹ seine Eigenschaft des kurzen Prozesses zu nehmen, insbesondere in bezug auf Asylsuchende aus der südlichen Hemisphäre, die heimlichen Einwanderern gleichgestellt werden.

Es wäre angebracht, die Lebensbedingungen in den Hafteinrichtungen (orig.: ›centre de rétention‹) zu verbessern und bei der Rückführung sogenannter illegaler Einwanderer Menschlichkeit zu beweisen.«

Der Ausschuß zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe des Europarats hat in seinem Bericht über Deutschland vom 11. September 1996 gesagt:

» …Der Ausschuß hat betont, daß eine Justizvollzugsanstalt per definitionem nicht ein geeigneter Ort ist, um eine Person festzuhalten, die weder in dem Verdacht steht, eine Straftat begangen zu haben, noch deswegen verurteilt worden ist. (…) Soweit es für notwendig gehalten wird, Personen nach dem Ausländergesetz die Freiheit zu entziehen, sollten sie in eigens zu diesem Zweck eingerichteten Zentren untergebracht werden, die materielle Be dingungungen und Vollzugsformen bieten, die

ihrer Rechtsstellung entsprechen.« Auch der UN- Ausschuß für die Rechte des Kindes hat in seinem Bericht vom 18. Dezember 1995 große Sorge über die Situation in Deutschland geäußert:

»Der Ausschuß ist weiterhin darüber im Zweifel, ob die besonderen Bedürfnisse und Rechte von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern genügend berücksichtigt werden. Verwaltungsvorschriften für Asylbewerberkinder, besonders bezüglich der Familienzusammenführung, der Abschiebung in sichere Drittstaaten und der ›Flughafenregelung‹, geben Anlaß zur Sorge. Diesbezüglich stellt der Ausschuß fest, daß die Sicherheiten der Artikel 2, 3, 12, 22 und 37( d) der Konvention offensichtlich nicht garantiert werden und man sich nicht genügend bemüht, die Artikel 9 und 10 anzuwenden. Der Ausschuß stellt auch mit Besorgnis fest, daß die medizinische Versorgung von Asylbewerberkindern nicht den Vorschriften der Artikel 2 und 3 der Konvention entspricht. (…) Ebenso müssen die Regelungen über die Abschiebung von Kindern in sichere Drittstaaten, über Familienzusammenführung und die ›Flughafenregelung‹ mit den Vorschriften und Grundsätzen der Konvention, insbesondere der Artikel 2, 3, 5, 9 §3, 10, 12, 22 und 37, in Übereinstimmung gebracht werden.«

(aus: Schriftenreihe »RASSISMUS (INTER) NATIONAL, Band 1 »Rassismus am Pranger – Internationale Organisationen klagen an«, Hg. Aktion Courage e. V. – SOS Rassismus, Bonn, Januar 1998)

Nach oben