Generic selectors
Nur exakte Ergenisse
Suchen in Titel
Suche in Inhalt
Post Type Selectors
18.05.1995

PRO ASYL zur Innenministerkonferenz:
Keine Flucht aus der Verantwortung!


Anläßlich der Innenministerkonferenz fordert die bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL eine neue Flüchtlingspolitik, die sich „ernsthaft und mit der gebotenen Dringlichkeit“ um einen effektiven Schutz gefährdeter Flüchtlinge bemühe. Die Innenminister seien in erster Linie gefordert, umgehend bundesweite Abschiebestoppregelungen für die von Menschenrechtsverletzungen, politischer Verfolgung oder anderen Gefahren für Leib und Leben bedrohten Flüchtlingsgruppen zu erlassen. Dazu zählt PRO ASYL: Kurden und orthodoxe Christen aus

der Türkei, Flüchtlinge aus Algerien, Liberia, Togo, Zaire, Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien und aus anderen Ländern, bei denen im Falle ihrer Rückkehr von stärksten Gefährdungssituationen auszugehen sei.

„Die Innenminister stoßen Menschen, die dringend eines wirksamen Schutzes bedürfen, in ein Verantwortungsvakuum hinein, weil sie geeignete, vorhandene Schutzmaßnahmen – etwa die Abschiebeschutzregelung nach § 54 AusIG – aus parteitaktischer oder tagespolitischer Opportunität nicht anwenden“, erklärt Heiko Kauffmann, der Sprecher von PRO ASYL. Er appelliert an die Minister, im Interesse des Schutzes bedrohter Menschen die entstandene Schutzlücke durch die geforderten Abschiebestoppregelungen zu schließen.

Eine „Flucht aus der Verantwortung“ sieht Kauffmann auch in der Untätigkeit der Minister, § 32a des AusIG, der die Aufnahme von Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen regelt, in die Praxis umzusetzen. „Daß sich angesichts mit Händen zu greifender Notlagen Bund und Länder noch immer über Kostenträgerfragen zu Lasten der Flüchtlinge streiten, ist der moralische Bankrott einer Politik, die verbesserte Regelungen als zwingenden Bestandteil des Asylkompromisses und humanitäre Verpflichtung gegenüber den Opfern von Kriegen 1993 fest zugesagt hatte“, so Kauffmann wörtlich.

Als „symptomatisch für die Mißachtung der Interessen und Rechte von Kindern in dieser Gesellschaft“ wertet Kauffmann auch die rechtlich und sozial völlig unbefriedigend gelöste Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge. Trotz eines gemeinsamen Briefes aller Wohlfahrtsverbände, verschiedener Menschenrechtsorganisationen und Fachverbände hätten es die Innenminister nicht einmal für nötig befunden, dieses Anliegen auf die Tagesordnung zu setzen. Dies sei Ausdruck der „institutionellen Kinderfeindlichkeit“ dieses Gremiums und unserer Gesellschaft. „Mit

ihrer Politik der Härte gegenüber Flüchtlingen und Minderheiten“ trügen die Politiker selbst maßgeblich zu einer Entsolidarisierungs- und Ellenbogengesellschaft bei, die sie anschließend beklagten.

Kauffmann appelliert an die Innenminister, Tagungsort und -zeit zwischen dem Vermächtnis des 8. Mai und dem Neubeginn des 23. Mai (Grundgesetz 1949) für eine „Neubestimmung einer Flüchtlingspolitik aus humanitärer Verantwortung“ zu nutzen.


Nach oben