Bosnische Flüchtlinge
PRO ASYL: Kanthers Terminierung zur Rückführung ab 1.Oktober
„ausländerrechtliche Luftbuchung“
Die Ablehnung einer vom NRW-Innenminister Franz-Josef Kniola (SPD) erbetenen Abschiebeschutzregelung für bosnische Flüchtlinge nach §54 AuslG bis mindestens Ende März 1997 durch Bundesinnenminister Manfred Kanther (CDU) und dessen Terminierung für eine mögliche Rückführung ab 1. Oktober dieses Jahres nannte der Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge, Heiko Kauffmann, in einer ersten Stellungnahme „eine ausländerrechtliche Luftbuchung“ und „ein unverantwortliches Jonglieren mit Zahlen und Terminen“. Es ignoriere die Schicksale der Betroffenen oder kalkuliere sie nur unter dem Gesichtspunkt größtmöglicher Effizienz staatlichen Handelns.
Kauffmann erklärte, die Politiker von Bund und Ländern dürften nicht zulassen, daß den bosnischen Flüchtlingen nach traumatischen Kriegs- und Fluchterfahrungen in ihrer Heimat nun weitere traumatisierende Schäden durch die Politik einer ständigen Verunsicherung zugefügt würden.
„Die Bundesregierung ist in der Pflicht, mit dem UN-Flüchtlingshochkommis- sariat zusammenzuarbeiten und sich an dessen Vorgaben zu halten.“, so Kauffmann. Alleingänge in der Frage der Rückkehr der Flüchtlinge gefährdeten den gesamten, höchst labilen Friedensprozeß.