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03.12.1997

Kanther wünscht sich eine große „Warndatei“
„Unerwünschte Ausländer vor der Grenze stoppen.“
Datenschützer meldet Bedenken an

Berlin (taz)
Sascha Borree


Wenn Ausländer, die mit einem Visum eingereist sind, in der Bundesrepublik einen Asylantrag stellen, will Kanther auch ihre deutschen Bürgen in das Register aufnehmen – der Bürge ist für viele Ausländer Bedingung, bevor ein Visum erteilt wird. Er verpflichtet sich, alle Kosten zu übernehmen, die sein Gast den deutschen Sozialsystemen möglicherweise verursacht.

Sozialämter, Polizei und Auslandsvertretungen sollen nach dem Willen des Innenministers auf die Datei zugreifen dürfen. Ziel des Gesetzentwurfes sei, „den Mißbrauch von Sozialleistungen verstärkt zu bekämpfen“, sagte Kanther. Es sei „viel vernünftiger“, unerwünschte Ausländer schon an der Einreise zu hindern, als „anschließend mühsam in Deutschland komplizierte Prüfverfahren zu betreiben“.

Der Datenschutzbeauftragte des Bundes warnt vor Kanthers „Warndatei“. Ein Eintrag von Bürgen in die Datensammlung hält er für „höchst bedenklich und auch verfassungsrechtlich schwierig. Man kann einen Gastgeber nicht für ein Fehlverhalten seines Gastes oder gar für einen berechtigten Asylantrag verantwortlich machen.“

Kanther wünscht sich eine große „Warndatei“
bezeichnet den Gesetzentwurf als „sehr polemisch und rechtlich problematisch“. Bedenklich sei auch die Speicherung von Personen, die bei einem Visumantrag ge- oder verfälschte Dokumente vorgelegt haben, sagte Pro-Asyl-Sprecher Mesovic der taz. „Bei einer Ablehnung erhält der Antragsteller keine Antwort. Von der Speicherung erfährt er nichts, er hat also keine Möglichkeit, Einspruch zu erheben.“

Durch das Schengen-Abkommen bestehe aber die Möglichkeit, daß die Warndatei allen Staaten der Europäischen Union zugänglich gemacht wird. „Ein Eintrag könnte genügen, um einem Menschen die Einreise in sämtlichen Mitgliedsstaaten zu verweigern“, folgert Mesovic aus Kanthers Vorstellungen.


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