Flughafen Frankfurt: Irakischer Asylsuchender
wurde während des laufenden Asylverfahrens bei
der irakischen Botschaft zwangsvorgeführt
Mißhandlungsvorwürfe gegen den Bundesgrenzschutz
PRO ASYL verlangt Aufklärung
Federal Border Police accused of forcibly taking an Iraki Asylum-Seeker to his embassy
PRO ASYL weist auf einen neuen skandalösen Vorfall am Flughafen hin. Ein Asylsuchender aus dem Irak wurde vom Bundesgrenzschutz bei der irakischen Botschaft in Bonn zwangsvorgeführt, obwohl die Eilentscheidung des Frankfurter Verwaltungsgerichts in seinem Fall noch gar nicht ergangen war.
Der Bundesgrenzschutz wollte auf diese Weise Paßersatzpapiere für die Zurückschiebung des Mannes und seiner Familie beschaffen. Der Asylsuchende und seine Familie haben mittlerweile – nach einem positiven Beschluß des Verwaltungsgerichtes Frankfurt – den Flughafen verlassen und durften in die Bundesrepublik einreisen.
PRO ASYL kritisiert das Vorgehen des BGS als rechtswidrig: „Dieses ungesetzliche Verhalten muß als vorsätzliche Kooperation mit dem potentiellen Verfolgerstaat gewertet werden“, erklärte Heiko Kauffmann, Sprecher von PRO ASYL. Man nehme beim BGS offensichtlich weder die Verfolgungsfurcht Asylsuchender noch die Entscheidungskompetenz deutscher Gerichte ernst.
In einem Bericht für seinen Rechtsanwalt wirft der Asylsuchende den ihn begleitenden Beamten Mißhandlungen vor. Ihm sei am frühen Morgen des 10. Februar von einem Polizeibeamten eröffnet worden, er werde zur irakischen Botschaft nach Bonn gebracht. Trotz der Bitte , seinen Rechtsanwalt sprechen zu können und die Entscheidung des Verwaltungsgerichts abzuwarten, sei er nach seiner Weigerung mitzukommen, gefesselt und von vier Beamten in den Polizeiwagen geschleppt worden. Dort habe ein Beamter ihn durch einen Stoß mit dem Knie in den Unterleib verletzt; während der ganzen Fahrt habe er Schmerzen gehabt. Weil er sich weigerte den Wagen zu verlassen, sei ein Angehöriger der irakischen Botschaft zum Wagen gekommen. Die begleitenden Beamten hätten die Ausstellung eines irakischen Passes beantragt.
PRO ASYL fordert unverzügliche Aufklärung über diesen erneuten Vorfall und gegebenenfalls dienstrechtliche Konsequenzen. Erschreckend sei in diesem Fall nicht nur die vom Flüchtling berichtete Mißhandlung; auch die offenbar zunehmende Verselbsständigung und Bereitschaft der Exekutive, vorbei an rechtsstaatlichen Abläufen zu handeln, müsse schärfstens kritisiert werden.
FEDERAL BORDER POLICE ACCUSED OF FORCIBLY TAKING AN IRAKI ASYLUM-SEEKER TO HIS EMBASSY
On 13 February, the refugee support agency, Pro Asyl, accused the Federal Border Police (BGS) of forcibly taking an Iraqi asylum-seeker to his embassy while he and his family were awaiting the outcome of a summary appeal which he had filed with the Administrative Court (VG) of Frankfurt. The Iraqi family arrived earlier at Frankfurt Airport and the father’s asylum application was rejected in the first instance. He was informed on 10 February that he was to be taken to his Embassy. As he put up resistance and wanted to see his lawyer, force was allegedly used by four BGS officials to take him to the Iraqi Embassy where a request was made to obtain a passport for him, thus making it possible to send him and his family back to Iraq. He also alleges that he was kicked in the stomach by one of the BGS officials. Pro Asyl denounced this incident as „unlawful behaviour“ and „deliberate“ co-operation. In the meantime the VG in Frankfurt has ruled in favour of the Iraqi asylum-seeker’s appeal and he can therefore enter Germany. In explaining its action, the BGS said that it was legally obliged to obtain as soon as possible a passport for this man.
Tageszeit., 14/15.02.98
Migration News Sheet 03/98