Flughafen Rhein/Main:
Hunger- und Durststreik sudanesischer Flüchtlinge
gegen drohende Zurückweisung
Seit Freitag letzter Woche verweigern 9 Flüchtlinge aus dem Sudan im Transitbereich des Frankfurter Flughafens die Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme. Der aktuelle Hunger- und Durststreik der in ihrem Heimatland zur Opposition zählenden Sudanesen hat das Ziel, eine drohende Zurückweisung in den Sudan zu verhindern. Auslöser für die Aktion der Flüchtlinge war insbesondere das ungeklärte Schicksal eines in der letzten Woche nach negativer Verwaltungsgerichtsentscheidung aus Frankfurt nach Khartoum zurückgewiesenen Flüchtlings, von dem es seither kein Lebenszeichen gibt.
Die Angst der Hungerstreikenden vor einer drohenden menschenrechtswidrigen Behandlung im Sudan ist nicht unbegründet. Nach Aussagen von amnesty international wird bereits die Asylantragstellung von den sudanesischen Behörden und dem Militärregime als regierungsfeindliche Tätigkeit oder Hochverrat angesehen und jeder Versuch, über Menschenrechtsverletzungen zu berichten, verfolgt. Amnesty international ist. bekannt, daß sudanesische Staatsangehörige, die nach längerem Auslandsaufenthalt in die Heimat zurückkehren, dem Staatssicherheitsdienst überstellt werden. Wem ein oppositioneller Akt unterstellt wird, dem droht politische Verfolgung in Form von Inhaftierung ohne Anklage, Gerichtsverfahren, Folter in sogenannten „Geisterhäusern“ oder das „Verschwindenlassen“.
Vor dem .Hintergrund dieser massiven Menschenrechtsverletzungen und der Gefährdung von Rückkehrern erscheint es unverständlich, daß die Asylanträge von Sudanesen unter dem Druck der knappen Fristen des sogenannten Flughafenverfahrens entschieden und in vielen Fällen als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden. „Die gebotene Sorgfalt ist im Flughafenverfahren nicht gewährleistet,“ so Heiko Kauffmann, Sprecher ‚ der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL. „Bundesamt und.Verwaltungsgerichte sollten ihre Verantwortung erken nen. Es geht um Menschenleben.“
PRO ASYL hat dafür gesorgt, daß die bislang noch nicht anwaltlich vertretenen Flüchtlinge Rechtsschutz erhalten, gleichzeitig aber die Flüchtlinge gebeten, wenigstens den Durststreik abzubrechen oder auszusetzen. Sehr viel schneller noch als im Falle des Hungerstreiks, besteht bei der Verweigerung der Flüssigkeitsaufnahme. die Gefahr irreversibler Schädigungen.