Hauptherkunftsland Irak
Grafik
Die Quote des Asylschutzes ist für bundesdeutsche Verhältnisse hoch. Er umfaßt Anerkennungen nach Art. 16a des Grundgesetzes und Abschiebeschutz nach §51 des Ausländergesetzes
Die Anerkennungsquote bezieht sich nur Art. 16a des Grundgesetzes. Der Abschiebeschutz nach § 51 des Ausländergesetzes müßte noch hinzugenommen werden. Hierzu fehlt aber die Jahresangabe von 1994