Schiffskatastrophe vor Malta
Situation der überlebenden Flüchtlinge in Griechenland:
Griechische Regierung bricht Zusage
und hat mit Abschiebung in großem Stil begonnen.
Nur 22 der Überlebenden erhalten Asylverfahren.
Entgegen der gestrigen Zusage des zuständigen Ministers, Herrn Romaios, gegenüber Parlamentsabgeordneten und UNHCR, allen Überlebenden der Schiffskatastrophe vom 25. Dezember 1996 vor Malta werde ein Anhörungsverfahren gewährt, um ggf. einen Asylantrag in Griechenland stellen zu können, hat die griechische Regierung inzwischen mit Abschiebungen in großem Stil begonnen.
Wie der Beauftragte von PRO ASYL, Michael Stenger, am heutigen Mittag erfuhr, sind inzwischen 29 tamilische und alle 38 pakistanischen Flüchtlinge abgeschoben worden, 22 indische Flüchtlinge würden noch in dieser Woche abgeschoben. Nur 22 Tamilen wurden zu einem regulären Asylverfahren zugelassen.
PRO ASYL-Sprecher Heiko Kauffmann erklärte dazu: „Damit bricht die griechische Regierung nicht nur ihr Versprechen, alle Flüchtlinge anzuhören und ihnen im Prinzip Zugang zum Asylverfahren zu gestatten; dieses Vorgehen belegt auch, wie schlecht es um den Rechtsschutz für Flüchtlinge in Griechenland bestellt ist und wie zweifelhaft die Einordnung Griechenlands als ’sicherer Drittstaat‘ nach deutschem Recht ist.“
PRO ASYL hatte den griechischen Behörden gestern über UNHCR Athen eine Namensliste von pakistanischen Flüchtlingen zukommen lassen, von denen über Verwandte bekannt ist, daß sie einen Asylantrag stellen wollten. UNHCR Athen bestätigte inzwischen, daß dieses Fax unmittelbar nach Erhalt an den Direktor der griechischen Staatssicherheit, Herrn Angelopoulos, weitergegeben worden sei. Dieser begründete die Tatsache der Abschiebungen heute damit, sie seien nicht mehr zu stoppen gewesen, weil er das entsprechende Fax mit der Namensliste erst am heutigen Donnerstag vormittag erhalten habe. Dabei wies Herr Angelopoulos darauf hin, man arbeite in der Behörde nur bis 14.00 Uhr.
PRO ASYL hält diese Aussage des Direktors der griechischen Staatssicherheit für eine Ausrede und den Verlauf der Abschiebungsaktion für eine bewußte Finte – auch gegenüber UNHCR. Sollte sich erweisen, daß die für den Vollzug der Abschiebung maßgebliche Behörde tatsächlich mitten in der Woche nach 14.00 Uhr nicht mehr handlungsfähig gewesen ist, dann müsse festgestellt werden, daß der Menschenrechtsschutz danach offensichtlich „Feierabend“ habe.
PRO ASYL fordert die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses auf der Ebene des Europaparlaments.