Flughafenasylverfahren in Frankfurt:
BGS versucht, Flüchtlinge im Transitbereich auszutricksen
Nach dem Beschluß des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 5. November 1996, das die längerfristige Inhaftierung abgelehnter Asylbewerber im Transitbereich ohne richterlichen Beschluß untersagt hat, erprobt der Bundesgrenzschutz offensichtlich neue Strategien. PRO ASYL liegt eine vom Grenzschutzamt Frankfurt am Main vorgefertigte Erklärung vor, die einem 24-jährigen Inder und seiner Ehefrau zur Unterschrift vorgelegt wurde. Darin heißt es:
„Hiermit erkläre ich, … für mich und ( ) meine hier anwesenden minderjährigen Kinder, daß ich mich bis zur Durchführung meiner Zurückweisung nach Delhi freiwillig im Transitbereich des Gebäudes C 182/183 auf dem Flughafen Frankfurt/Main aufhalten werde. Ich erkläre weiterhin, daß ich freiwillig in mein Heimatland zurückkehren möchte.“
Diese den Flüchtlingen ohne Einschaltung ihres Rechtsanwalts untergeschobene Erklärung hat dieser inzwischen angefochten.
Offensichtlich will der BGS mit derartigen plumpen Versuchen die Zuständigkeit des gesetzlichen Haftrichters ausschließen, da es sich ja kaum um Haft handeln kann, wenn sich die Betroffenen „freiwillig“ im Transitbereich aufhalten.
PRO ASYL-Sprecher Heiko Kauffmann erklärte heute zum Vorgang folgendes: „Statt sich mit der Grundsatzentscheidung des Oberlandesgerichtes abzufinden, wird hier mit handgestrickten Erklärungen weitergebastelt. Dies ordnet sich ein in die Strategie des Bundesinnenministeriums, dessen Ministeriumssprecher Detlef Dauke bereits am letzten Freitag öffentlich über eine weitere Verschärfung des Asylverfahrensgesetzes nachgedacht hat. Hier wird nun offensichtlich ausgetestet, was Rechtsanwälte und Haftrichter hinnehmen, wenn den Flüchtlingen solche Erklärungen aufgenötigt werden.“ Kauffmann forderte Bundesinnenminister Kanther auf, das sittenwidrige Geschäftsgebaren seiner Grenzschützer zu unterbinden und unverzüglich zu rechtsstaatlichen Praktiken zurückkehren.