Generic selectors
Nur exakte Ergenisse
Suchen in Titel
Suche in Inhalt
Post Type Selectors

TAG DES FLÜCHTLINGS 1991

Flüchtlinge in Europa

PRO ASYL stellt fest:

Zur Zeit wird in Europa nur ein kleiner Teil der Flüchtlinge als asylberechtigt anerkannt. Grundlagen sind die Genfer Flüchtlingskonvention und nationales Asylrecht.

Von den abgelehnten Asylbewerbern reist etwa ein Viertel freiwillig aus oder wird zwangsweise abgeschoben.

Die übergroße Mehrheit der abgelehnten Asylbewerber verbleibt mit einem Ersatzstatus, der von einem humanitären Aufenthaltsrecht bis zur Aussetzung der Abschiebung reicht. Diese de-facto – Flüchtlinge werden von den Aufnahmegesellschaften abgelehnt. Ihre soziale und rechtliche Lage ist völlig unbefriedigend. Um sie geht es bei der asylpolitischen Auseinandersetzung.

Dabei zeigt sich, daß nur ein Teil der Flüchtlinge wegen direkt gegen sie gerichteter Verfolgung das Land verläßt. Die meisten fliehen als Teil einer Massenbewegung, bei denen sich wegen der Verteilungskämpfe um Ressourcen und Einfluß politische und wirtschaftliche Gründe vermischen.

PRO ASYL kritisiert:

Statt nach 40 Jahren Genfer Flüchtlingskonvention diese zum verbesserten Schutz der Flüchtlinge einer zeitgemäßen Revision zu unterziehen, wird mit Schengen der erste internationale Vertrag geschlossen, der gegen Flüchtlinge gerichtet ist.

In diesem Vertrag und weiteren Regierungsabkommen auf EG-Ebene geht es in erster Linie darum,

  • in koordinierter Form durch Visapflicht, Zurückweisung von Flüchtlingen an der Grenze und Bestrafung von Fluggesellschaften, die Flüchtlinge ohne ausreichende Reisedokumente befördern, Asylbewerber an der Einreise nach Europa zu hindern,
  • und möglichst viele der abgelehnten Asylbewerber wieder aus dem Bereich der EG auszuweisen.

PRO ASYL fordert:

Bundesrepublik:

  • Artikel 16 des Grundgesetzes darf nicht nach unten „harmonisiert“ werden. Vielmehr muß er mit seiner Rechtsweggarantie Maßstab für eine europäische Harmonisierung sein.

Europäische Gemeinschaft:

  • eine Asylpolitik auf der Grundlage der Entschließung des Europäischen Parlamentes vom 13. 3. 1987,

dabei insbesondere

  • die Erweiterung des Flüchtlingsbegriffs der Genfer Flüchtlingskonvention. Danach müssen als Anerkennungsgründe auch gelten:
    • Krieg,
    • Bürgerkrieg,
    • ethnische Konflikte,
    • Verletzung der Menschenrechte,
    • Folter,
    • geschlechtsspezifische Verfolgung.
  • Ein humanitäres Bleiberecht ist allen Menschen zu gewähren, deren Existenz und Gesundheit durch ökologische Katastrophen oder durch Entzug der Lebensgrundlagen bedroht sind.

Nach oben