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30.01.1998

EU fördert Bonner Pflichtleistung

Geld für Rechtsberatung von Flüchtlingen
Umsetzung stockt

Frankfurter Rundschau
Von Pitt von Bebenburg


FRANKFURT A. M., 30. Januar. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge erhält von der Europäischen Kommission Geld, um die Rechtsberatung von Asylbewerbern am Frankfurter Flughafen umzusetzen. Es handele sich um einen „Betrag in geringerer sechsstelliger Größenordnung“, bestätigte eine Sprecherin des Bonner Innenministeriums der FR. Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl kritisierte die Zuwendungen und erinnerte daran, daß das Bundesverfassungsgericht im Mai 1996 die Verpflichtung zu diesem Beratungsdienst festgestellt habe. Es sei „beschämend“, daß Bonn „dabei in Konkurrenz um die knappen Mittel mit kleinen Trägern der sozialen Arbeit tritt“. Aus dem Topf, der Projekte zur Aufnahme von Flüchtlingen und zur Förderung ihrer freiwilligen Rückkehr unterstützt, fließt Geld an Organisationen wie die Arbeiterwohlfahrt und das Rote Kreuz, aber auch an Bundesländer. Gefördert werden in Deutschland Projekte zur sozialen Unterstützung von Flüchtlingen sowie Ausbildungs- und Beratungsprogramme und Rückkehrhilfen für Bosnier.

Die Rechtsberatung an den Flughäfen kommt trotz der Karlsruher Forderung und der Zusage aus Brüssel bisher nicht in Gang, weil sich das Ministerium von Manfred Kanther (CDU) mit den Rechtsanwaltsverbänden nicht auf einen Vertrag einigen konnte. Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) ist mit den restriktiven Vorstellungen Kanthers nicht einverstanden. Dieser sieht eine Beratung in den Räumen des Bundesgrenzschutzes vor und will Flüchtlinge lediglich über ihre Chancen informieren lassen; eine Rechtsvertretung im Verfahren ist nicht geplant.

Nachdem mehrere Vertragsentwürfe hin- und hergeschickt wurden, versucht Kanthers Staatssekretär Kurt Schelter nun nach Angaben des Ministeriums, in einem Gespräch mit den Spitzen von DAV, Frankfurter Anwaltsverein und Bundesrechtsanwaltskammer eine Einigung zu erzielen. Der Hauptgeschäftsführer des DAV, Dierk Mattik, sagte der FR dazu, „daß unsere Position fest ist“. Der Innenminister habe „von uns einen Vorschlag, da braucht er nur ja zu sagen“.

Dieses Modell sieht einen Anwaltsbereitschaftsdienst vor, der nicht in BGS-Räumen arbeitet und Rechtsmittel nicht nur prüft, sondern auch einlegt. Da Bonn hierauf bislang nicht eingegangen ist, starten mehr als 50 Anwälte am Montag einen solchen Bereitschaftsdienst mit finanzieller Unterstützung von Pro Asyl.


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