Zur Innenministerkonferenz in Hamburg:
PRO ASYL: Ende der politischen Untätigkeit und
Abschiebestopps für Bürgerkriegsflüchtlinge
nach Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes gefordert
Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL fordert die am 22. November 1996 in Hamburg tagende Innenministerkonferenz auf, nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes endlich die notwendigen Abschiebestopps für Flüchtlinge aus Bürgerkriegsländern wie z. B. Afghanistan zu vereinbaren. Das Berliner Gericht hatte am Dienstag dieser Woche festgestellt, daß die deutschen Behörden gehalten sind, von Verfassungs wegen in Extremsituationen Abschiebungshindernisse sorgfältig zu prüfen; diese Verpflichtung gelte um so mehr für die Innenminister, erklärte Heiko Kauffmann, Sprecher von PRO ASYL.
Es sei unerträglich, so Kauffmann, daß die Abschiebung von afghanischen Flüchtlingen in den letzten Jahren nicht wegen ihrer Gefährdung ausgesetzt worden, sondern nur an den nicht vorhandenen Flugmöglichkeiten gescheitert sei (technisches Abschiebehindernis). Dann seien deutsche Verwaltungsgerichte sogar dazu übergegangen, afghanische Flüchtlinge sehenden Auges in ihr Herkunftsland abschieben zu lassen, obwohl von einer internen Fluchtalternative niemals die Rede habe sein können. Solche Entscheidungen habe es gegeben, obwohl die Taliban-Milizen schon auf dem Weg nach Jalalabad und Kabul gewesen waren. Nach deren Machtübernahme hätten sich wiederum die deutschen Innenminister nicht gerührt. Das Problem erscheine nicht einmal als Tagesordnungspunkt der Innenministerkonferenz.
„Zwischen den negativen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte und der Untätigkeit der Politiker entsteht eine Verantwortungs- und Schutzlücke, in der die erheblichen Gefahren für Leib und Leben der Betroffenen ignoriert werden“, erklärte Kauffmann. Politische Untätigkeit könne nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes nun noch weniger als bisher gerechtfertigt werden.
„10 Jahre, nachdem die Innenminister im Herbst 1986 erstmals Abschiebungen auch in Krisengebiete beschlossen haben, sind sie gefordert, sich aus ihrer asylpolitischen Erstarrung zu lösen und endlich die ihnen auch vom Gesetz zugewiesene Verantwortung wahrzunehmen“, so Kauffmann abschließend.