Presseerklärung
12. Oktober 1998
Einsatz von „Katzenkrallen“ durch BGS
PRO ASYL fordert Verbot des Einsatzes:
„Staatlich organisierte Inkaufnahme von Todesfällen“
Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL fordert das sofortige Verbot des Einsatzes von sogenannten „Catsclaws“ durch den Bundesgrenzschutz. Bei diesen „Katzenkrallen“ handelt es sich nach einem Bericht des ARD-Magazins REPORT um ein mobiles bzw. stationäres Straßensperrsystem, das per Fernsteuerung die Reifen von Fahrzeugen zerschneidet – laut Hersteller „eine wirkungsvolle Methode zum Anhalten von flüchtenden und angreifenden Kraftfahrzeugführern“.
Der Sprecher von PRO ASYL, Heiko Kauffmann, befürchtet, eine weitere Militarisierung an den Außengrenzen. Der gezielte Einsatz dieser Methode der Strafverfolgung im Grenzgebiet würde sich vor allem gegen Menschen richten, die versuchen, in Deutschland Schutz und Sicherheit vor Verfolgung, Krieg und Gewalt zu finden: „Der Einsatz dieser ‚Katzenkrallen‘, die plötzlich, brutal und überraschend – für den betroffenen Fahrer oder die Fahrerin ohne jede Vorwarnung – die Reifen des Fahrzeuges buchstäblich zerfetzen, birgt tödliche Risiken und kann zu völlig unkontrollierbaren Verhaltensweisen führen. Als Instrument zum ‚verschärften Kampf gegen den illegalen Zuzug von Ausländerinnen und Ausländern‘ des noch amtierenden Innenministers Kanther wäre es eine staatlich organisierte Inkaufnahme von Todesfällen und ist daher strikt abzulehnen“, sagte Kauffmann.
Der vorgebliche Sicherheitsanspruch des Staates dürfe nicht zur Einbuße oder dem Verlust der Sicherheit wehrloser Menschen führen. „Auch für den Bundesgrenzschutz gilt das Verhältnismäßigkeitsprinzip als eines der obersten Verfassungsgrundsätze. Wie ein Polizeibeamter nicht einfach in einer belebten Fußgängerzone einen flüchtenden Bankräuber hinterherschießen darf, so darf der BGS durch den Einsatz dieser Straßensperren – Todesfallen nicht wehrlose Menschen gefährden“, erklärte Kauffmann.
PRO ASYL fordert neben dem Verbot des Einsatzes der „Catsclaws“ eine genaue Untersuchung der Verantwortlichkeiten dafür, daß der BGS – möglicherweise auch als Folge des neuen verschärften Bundesgrenzschutzgesetzes – in einer rechtlichen und rechtsstaatlichen Grauzone operiere: „Die neue Bundesregierung muß prüfen, ob die Kompetenzen und der Handlungsspielraum des Bundesgrenzschutzes nicht in einer rechtsstaatlich bedenklichen Weise ausgeweitet worden sind, die dringend der Revision bedürfen“, so Kauffmann abschließend.