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11.09.1996

PRO ASYL erinnert an die
Abschiebung der Sudanesen
am 12. September 1995:
Einem Folterstaat darf man nicht glauben


Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL erinnert an das achtwöchige Drama der sudanesischen Flüchtlinge am Frankfurter Rhein-Main-Flughafen, das mit ihrer Abschiebung am 12. September vor einem Jahr endete. Vorangegangen war die Ablehnung der Anträge der sieben Sudanesen, von denen drei Foltermerkmale aufwiesen, auf Erlaß einer Anordnung gegen ihre Abschiebung durch das Bundesverfassungsgericht. Zuvor hatte die sudanesische Regierung der Bundesregierung zugesichert, die Flüchtlinge würden nach ihrer Rückkehr nicht verfolgt.

„Mit dieser Entscheidung hat sich Karlsruhe menschen- und asylrechtlich in eine Sackgasse manövriert: aus Gründen einer sog. ‚völkerrechtlichen Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik‘ hat das Gericht seine Verantwortung für die inhaltliche Prüfung und für die Gewähr des Flüchtlingsschutzes an die Regierung abgetreten“, bilanzierte Heiko Kauffmann, der Sprecher von PRO ASYL. „Den Zu-sicherungen eines Folterregimes darf nicht geglaubt werden. Durch solche Freibriefe wird die Entscheidung über die begründete Verfolgungsfurcht zur Disposition des Verfolgerstaates gestellt, die Genfer Flüchtlingskonvention und der internationale Flüchtlingsschutz werden immer mehr durchlöchert“, so Kauffmann.

PRO ASYL unterstützt nach wie vor die in einigen Fällen noch anhängigen Hauptsache.


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