BGS am Frankfurter Flughafen
setzt Menschenleben aufs Spiel
Die Lüge als neue Variante
zur Einreiseverhinderung
SPD und FDP müssen jetzt Farbe bekennen ! Der Niedersächsische Flüchtlingsrat und PRO ASYL legen Reader zum geplanten „Ausländerleistungsgesetz“ vor.
Herr B., Asylsuchender aus Äthiopien, ist seit 02.04.1995 im Flüchtlingsgebäude des Frankfurter Flughafens interniert. Seit mehreren Wochen bemüht sich der Flughafensozialdienst darum, Herrn B., der in einem alarmierenden gesundheitlichen Zustand ist, eine adäquate medizinische Betreuung zu ermöglichen.
Schließlich gelang es für den 25.07.1995 aufgrund einer ärztlich attestierten akuten Gehirnhautentzündung einen Arzttermin durch den Flughafensozialdienst zu vereinbaren, der BGS sagte zu, für den Transport 2 Beamte abzustellen. Diese erschienen erst verspätet und nach nochmaligem Nachfragen bei der zuständigen Dienststelle des BGS am Frankfurter Flughafen.
Die behandelnde Ärztin kam zu der Diagnose, daß bei Herrn B. ein neurologischer Notfall vorliege und er unverzüglich in ein Krankenhaus einzuweisen sei. Da die Beamten des BGS zusagten, Herrn B. auf direktem Wege in ein Krankenhaus zu fahren, verzichtete sie darauf, einen Krankenwagen zu rufen und nannte den Beamten mehrere Krankenhäuser in Frankfurt und Offenbach, die für eine Einweisung in Frage kämen. Trotz der klaren Zusage, Herrn B. in eines dieser Krankenhäuser zu fahren, brachten die Beamten ihn zurück ins Flüchtlingsgebäude des Flughafens und behaupteten, man müsse einen Termin für die Einlieferung in ein Krankenhaus vereinbaren.
Auch bei nochmaligen telefonischen Rückfragen beim BGS vertrat man dort den Standpunkt, man sehe keine Veranlassung, Herrn B. in ein Krankenhaus zu fahren und verwies auf die angeblich für einen Notfall nötige Terminabsprache. Der Flughafensozialdienst veranlaßte hierauf die Einlieferung gemäß der ärztlichen Anweisung durch einen Krankenwagen. Der Transport wurde vom BGS begleitet.
Für Herrn B. bedeutet jeder zeitliche Aufschub eine Verschlechterung seines Gesundheitszustandes. „Der Vorgang ist unerhört, hier wird mit Menschenleben gespielt,“ so die erste Reaktion von Volker Maria Hügel, stellvertretender Sprecher der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft PRO ASYL. PRO ASYL behält sich eine Strafanzeige vor und fragt: „Weiß Kanther, daß seine BGS-Beamten in Frankfurt lügen?“
Über diese Verschleppungstaktik hinaus ist die Kostenübernahme für die Behandlung bislang ungeklärt, weder Bund noch Land fühlen sich zuständig, obschon der Flughafensozialdienst sich seit Wochen um eine Kostenzusage bemüht.
Um das zuständige Sozialamt in die Pflicht der Kostenübernahme zu nehmen, müßte Herrn B. zunächst die Einreise in die Bundesrepublik gewährt werden. Eine rechtliche Situation, die die Verfassungswidrigkeit der langfristigen Inhaftierung von Asylantragstellern am Flughafen deutlich zeigt. Die Verweigerung dringend notwendiger ärztlicher Untersuchungen entbehrt jeder rechtlichen Grundlage und stellt eine unmenschliche Behandlung von Schutzsuchenden durch die Bundesrepublik Deutschland dar.
„Der vom Gesetzgeber gewollte Auftrag, Einreisen von Flüchtlingen zu verhindern, hat mit diesem Vorgang eine neue Qualität bekommen. Ein Menschenleben wird aufs Spiel gesetzt, um diese neue perfide Form der Einreiseverhinderung – durch schlichtes Lügen -, durchzudrücken. Hier ist das Ende der Rechtsstaatlichkeit erreicht, oder glaubt der BGS, daß er ungestraft gegen Recht und Gesetz verstoßen darf?“, kommentierte Volker Maria Hügel.