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TAG DES FLÜCHTLINGS 1990

Die Entwicklung der Anerkennungsquote

Die Anerkennungsquote ist von 8,6 % im Jahre 1988 auf 5 % in 1989 gesunken, wenn man die sog. sonstigen Erledigungen einbezieht. Diese Zahlen beziehen sich nur auf Entscheidungen des Bundesamtes, spätere Gerichtsentscheidungen berücksichtigt diese Statistik nicht. Es gab

  • Anerkennungen für 5.991 Personen = 5 %
  • Ablehnungen für 89.866 Personen = 74,5%
  • sonstige Erledigungen für 24.753 Personen = 20,5 %.

Unter Abzug der sonstigen Erledigungen erhöht sich die Anerkennungsquote auf 6,3 %.

Für die Hauptherkunftsländer beträgt die Quote:

  • Polen 1,1 %,
  • Türkei 4,3 %,
  • Jugoslawien 0,4 %.

Die niedrigen Anerkennungsquoten dieser Länder tragen angesichts ihres hohen Personenanteils an der Gesamtantragszahl von mehr als 50 % (1988: etwa 65 %) maßgeblich zu der niedrigen Gesamtanerkennungsquote bei.

Höhere Quoten erreichten beispielsweise

  • Irak (38,3 %),
  • Iran (27,3 %),
  • Äthiopien (26 %) oder
  • Afghanistan (17,5 %).

Noch wesentlich höhere Quoten hatten etwa Birma (80 %), Nicaragua (66,7 %), Bolivien (57,1 %) oder Jemen (50 %). Wegen des zum Teil äußerst geringen Zugangs aus diesen Ländern fallen diese hohen Quoten in der Gesamtschau allerdings kaum ins Gewicht.

In diesem Zusammenhang ist übrigens stets zu beachten, daß die niedrige Gesamtanerkennungscuote keineswegs den Schluß auf einen extrem hohen sog. Asylmißbrauch zuläßt. Die maßgeblichen Ursachen liegen vielmehr in der ständig erfolgten Verschärfung von Asylrecht und Asylpraxis. Dies wird bestätigt durch die Tatsache, daß weiterhin etwa ein Drittel der Asylsuchenden auch nach ihrer Ablehnung aus politischen, rechtlichen oder humanitären Gründen nicht in ihr Heimatland abgeschoben werden können. Somit wird deutlich, daß der weitaus überwiegende Teil ernsthafte Gründe für den in der Regel nicht leichten Wegzug aus der Heimat hat.

aus: Nachrichten der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Flüchtlings- und Aussiedlerhilfe Nr. 1, 1990

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