Der Fall Kola Bankole
Tod eines Abschiebehäftlings vor Gericht
dpa (Auszug)
Frankfurt/Main (dpa) – Der Tod des Asylbewerbers Kola Bankole an Bord einer startbereiten Maschine auf dem Frankfurter Flughafen hat nach mehr als zwei Jahren ein strafrechtliches Nachspiel. Von diesem Freitag (17. Januar) an muß sich ein Arzt vor dem Amtsgericht Frankfurt verantworten, der den Tod des Abschiebehäftings aus Nigeria möglicherweise hätte verhindern können. Der herzkranke, gefesselte und geknebelte Bankole überlebte die Aufregung um seine Abschiebung nicht.
Der Tod des Asylbewerbers sorgte im Sommer 1994 für Aufsehen. Der Zwischenfall warf auch ein Schlaglicht auf die umstrittene Abschiebepraxis des Bundesgrenzschutzes (BGS) am Frankfurter Flughafen, über den jährlich tausende Menschen zwangsweise in ihre Heimatländer zurückgeschickt werden. Im Auftrag der Ausländerbehörden schob der BGS 1995 rund 9 370 Menschen ab, die meisten aus Rumänien, Polen und Algerien.
Der Flughafenarzt ist der einzige, dem im Fall des Nigerianers der Prozeß gemacht wird. Die Anklage lautet auf unterlassene Hilfeleistung. Der Mediziner soll keine Wiederbelebungsversuche unternommen haben, als Bankole bewußtlos war. Dem Angeklagten drohen ein Jahr Haft oder eine Geldstrafe. Für den Sprecher der Flüchtlingshilfe-Organsiation Pro Asyl, Heiko Kauffmann, ist der Arzt jedoch „nur das letzte Glied in einer Kette“. Kauffmann will auch „die Rolle der wahren Verantwortlichen juristisch hinterfragt“ wissen. Vor allem gehe es um „die Befehlskette im BGS“ und die Bonner Politik, die die Rahmenbedingungen für Asyl und Abschiebung festlege, sagte Kauffmann. Ermittlungen gegen vier BGS-Beamte stellte die Staatsanwaltschaft Frankfurt ein…
(Monika Hillemacher)