Bundesamt bestätigt illegale Datenübermittlung an Verfolgerstaaten
PRO ASYL: Institutioneller Mißbrauch des Asylverfahrensgesetzes
Die von der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL Anfang Juni u. a. im Falle eines afghanischen Asylbewerbers kritisierte Praxis von Bundesamt und Bundesgrenzschutz, Personaldaten von Flüchtlingen während des laufenden Asylverfahrens an die Botschaft des Heimatlandes und damit an den potentiellen Verfolgerstaat weiterzugeben, hat sich als Regelfall herausgestellt.
PRO ASYL liegt ein Schreiben des Bundesamtes vom 05.06.1996 zum Fall eines kongolesischen Flüchtlings vor, bei dem das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Klage des Asylbewerbers gegen die Bundesamtsentscheidung angeordnet hat. Der Bundesgrenzschutz, der vom Bundesamt darüber nicht informiert wurde, bemüht sich in solchen Fällen – ungeachtet der Entscheidung des Gerichts – regelmäßig weiter darum, bei der Auslandsvertretung des potentiellen Verfolgerstaates einen Paß zu beschaffen. Wörtlich heißt es in dem PRO ASYL vorliegenden Brief des Bundesamtes an eine Münsteraner Kanzlei: „Auch ist hier nicht bekannt, daß die Paßersatzpapierbeschaffung durch Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die entsprechende Entscheidung des Bundesamtes ausgesetzt werden müßte. Daher ergeht auch in solchen Fällen keine weitere Mitteilung an den Bundesgrenzschutz. Im übrigen betrifft das hier zur Diskussion stehende Verfahren nicht nur kongolesische Staatsangehörige, sondern alle Personen, die einen Asylantrag stellen.“
PRO ASYL sieht sich dadurch in seiner Kritik an der Praxis von Bundesamt und Bundesgrenzschutz bestätigt. Der Sprecher von PRO ASYL, Heiko Kauffmann, erklärte dazu: „Ohne auf die Entscheidung eines Gerichts und die potentiellen Gefährdungen der Flüchtlinge Rücksicht zu nehmen, werden Abschiebungen um fast jeden Preis weiter vorbereitet – auch unter Verwendung der Falschbehauptung, die Person halte sich illegal in der Bundesrepublik auf. Dies ist massenhaft praktizierter institutioneller Mißbrauch des Asylverfahrensgesetzes durch staatliche Behörden.“
PRO ASYL hat den Innenausschuß des Deutschen Bundestages sowie den Unterausschuß für Menschenrechte des Auswärtigen Ausschusses zur Überprüfung dieser Praxis aufgefordert.