27.05.1998
Frankfurter Rundschau
Beratung für Flüchtlinge geregelt
Bund bezahlt Anwälte am Frankfurter Flughafen
Von Pitt von Bebenburg
FRANKFURT A. M., 27. Mai. Mehr als zwei Jahre nach dem Asylurteil des Bundesverfassungsgerichts hat die Bundesregierung eine Konsequenz daraus gezogen und die Rechtsberatung von Flüchtlingen am Frankfurter Flughafen geregelt. Nach monatelangen Auseinandersetzungen haben das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und der Frankfurter Anwaltverein einen entsprechenden Vertrag geschlossen, der ab 30. Mai gilt, wie am Mittwoch bekannt wurde.
Er sieht vor, daß Flüchtlinge auf Bundeskosten nicht nur „eine kostenlose asylrechtskundige Beratung über die Erfolgsaussichten eines etwaigen Rechtsmittels“ erhalten, sondern auch „Hilfe bei der Formulierung des beim Gericht zu stellenden Antrags und seiner Begründung“. Dies hatte Bonn zunächst nicht zubilligen wollen. Deshalb hatten Asylanwälte erste Vertragsentwürfe aus dem Hause von Innenminister Manfred Kanther (CDU) zurückgewiesen. Die Juristen erhalten künftig 400 Mark für die Beratung und weitere 300 Mark für die Formulierungshilfe.
Ein Kompromiß wurde bei der anderen Streitfrage gefunden, in welchen Räumen die Beratung stattfindet. Zwar stellt der Bund einen Raum zur Verfügung. Da die Anwälte jedoch Bedenken haben, dort nicht als unabhängig angesehen zu werden, ist ein weiterer Raum vorgesehen: Er wird vom Flughafen-Sozialdienst gestellt.
Regelungen für andere deutsche Flughäfen sollen nach Angaben des Bundesinnenministeriums folgen.
Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins, Dierk Mattik, zeigte sich „erleichtert und froh“ über den Vertragsabschluß. Auch Pro Asyl, das seit einigen Monaten eine Rechtsberatung am Flughafen finanziert, begrüßte ihn: Es handele sich „um den ersten Sieg über Kanther in der Asylpolitik seit fünf Jahren“. Trotz der Rechtsberatung bleibe das Flughafenverfahren, das 1993 eingeführt wurde, mit seinen kurzen Fristen aber ein „Lotteriespiel“ für die Flüchtlinge und gehöre deshalb abgeschafft.