Generic selectors
Nur exakte Ergenisse
Suchen in Titel
Suche in Inhalt
Post Type Selectors
14.11.1996

Flughafen Rhein-Main:
Asylsuchende Chinesin trotz Selbstmordversuches zurückgeschoben


Obwohl sie sich aus Angst vor der erzwungenen Rückkehr nach China durch Stiche mit einem spitzen Gegenstand erhebliche Verletzungen am Unterleib zugefügt hatte, ist eine Chinesin am gestrigen Tage mit einem Lufthansaflug nach China zurückgebracht worden. Sie wurde eskortiert von Bundesgrenzschutz-Beamten.

Die chinesische Frau war am 14. Juli 1996 auf dem Frankfurter Flughafen angekommen und ihr Asylantrag vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und der zuständigen Verwaltungsgerichtskammer als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt worden. Da ein Paßersatzpapier beschafft werden mußte, wurde sie weiterhin im Transitbereich des Frankfurter Flughafens festgehalten. Als diese Praxis in einer kürzlich ergangenen Grundsatzentscheidung des OLG Frankfurt für rechtswidrig erklärt wurde, gehörte die Chinesin zu den ersten Personen, für die der Bundesgrenzschutz die richterliche Anordnung der Zurückweisungshaft außerhalb des Flughafens beantragt und schließlich durchgesetzt hat. Nach dem Selbstmordversuch in der Haftanstalt Preungesheim wurde die Chinesin in das Haftkrankenhaus verlegt und trotz ihrer Verletzungen abgeschoben. Ihrer Anwältin ließ sie ihre Entschlossenheit zu weiteren Selbstmordversuchen übermitteln: „Ich werde China nicht lebend erreichen.“

Anders als die 4. Kammer des VG Frankfurt hält etwa das VG Köln die Rückkehrgefährdung von abgelehnten Asylantragstellern bei einer Einreise in die Volksrepublik China für beträchtlich. Das VG Köln ist der Überzeugung, daß eine Bestrafung in der Volksrepublik China wegen eines Verstoßes gegen Grenzübertrittsvorschriften bereits politische Verfolgung darstellt. Eine Verwarnung oder die Verhängung einer bis zu zehntägigen Haft nach dem chinesischen Aus- und Einreisegesetz könne noch eine rein ordnungsrechtliche Sanktion sein, nicht aber eine Anwendung des Artikels 176 des chinesischen Strafgesetzbuches oder die Verhängung einer Umerziehungsmaßnahme. Zwar hätten chinesische Staatsbürger allein wegen einer Asylantragstellung im Ausland nicht mit politischen Repressalien zu rechnen. Die Gefahr von Straf- oder Umerziehungsmaßnahmen könne sich jedoch durch besondere Umstände im Einzelfall drastisch erhöhen. In jedem Fall würden Rückkehrer bei ihrer Ankunft festgehalten und einer genauen Prüfung unterzogen, wobei die Festhaltung mehrere Wochen dauern könne.

PRO ASYL hat den Fall aus seinem Rechtshilfefonds unterstützt und kennt die Inhalte des Asylbegehrens. Wegen einer möglichen zusätzlichen Gefährdung der Abgeschobenen muß auf ihre Widergabe verzichtet werden.


Nach oben