Algerien: Massenmord und Terror ohne Ende
PRO ASYL fordert unverzüglichen Abschiebestopp
Schweigen Bonns wird unerträglich
Die Mitgliederversammlung des Fördervereins PRO ASYL e. V., die am Wochenende in Frankfurt/ Main tagte, appellierte an die Bundesregierung und das Parlament in Bonn, dem Massenmorden und barbarischen Terror in Algerien nicht weiterhin tatenlos zuzusehen. Der Förderverein PRO ASYL e. V., dem über 6.000 Mitglieder angehören, forderte die Innenminister der Länder und des Bundes einstimmig auf, dem Beispiel Schleswig-Holstein zu folgen und unverzüglich einen Abschiebestopp für algerische Flüchtlinge zu erlassen.
Heiko Kauffmann, Sprecher von PRO ASYL, erklärte dazu: „Es ist unerträglich und unverantwortlich, daß Bonn weiterhin die algerischen Machthaber mit dem Ziel hofiert, einen bereits im Frühjahr vertraglich geregelten Entwurf eines Rückübernahmeabkommens in Kraft setzen zu können. Angesichts einer ständig sich verschlechternden Menschenrechtslage, eines anhaltend brutalen Bürgerkrieges und eines immer wahlloser zuschlagenden Terrors bringt das Verhalten Bonns, Flüchtlinge weiterhin nach Algerien abzuschieben, seine Menschenrechts- und Flüchtlingspolitik ins Zwielicht und macht sie zusehends unglaubwürdig.“
Verantwortlich für die Spirale von Gewalt und Terror, dessen Opfer zunehmend die Zivilbevölkerung, insbesondere Frauen und Kinder sind, seien staatsterroristische Sicherheitskräfte, paramilitärische Gruppen und militante Islamisten. Kauffmann: „Es kann nicht länger hingenommen werden, daß hinsichtlich des Schutzes vor Abschiebung auch in Fällen einer erheblichen Gefahr für Leib und Leben die Bestimmungen des Ausländergesetzes von staatlicher Seite nicht mehr eingehalten werden!“ Die Verabredung der Innenminister vom März 1996, § 54 Ausländergesetz nicht mehr anzuwenden, verstoße gegen ihre Verpflichtung, die ihnen der Gesetzgeber auferlegt hat.
Die Mitgliederversammlung des Fördervereins PRO ASYL e. V. appellierte daher an die Innenminister von Bund und Ländern, endlich ihrer im Ausländergesetz festgesetzten Verpflichtung und Verantwortung gerecht zu werden und forderte sie mit Nachdruck auf, unverzüglich einen Abschiebestopp nach § 54 Ausländergesetz für algerische Flüchtlinge zu erlassen.